Kostenlose rechtliche Information

Während Ihres Asylverfahrens und eines möglichen Beschwerdeverfahrens können Sie rechtliche Information erhalten. Je nach Verfahrensphase stehen Ihnen unterschiedliche Formen der Beratung und Vertretung zur Verfügung. 

Auf dieser Seite erfahren Sie, wer Sie in den verschiedenen Phasen Ihres Verfahrens unterstützen kann, welche Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.

Wer hilft Ihnen in der ersten Phase des Asylverfahrens? 

Wenn Sie in Österreich internationalen Schutz (Asyl) beantragt haben und noch keine Entscheidung vom BFA erhalten haben, haben Sie das Recht auf kostenlose Rechtsauskunft.

Die Rechtsauskunft kann Ihnen helfen, das Verfahren und Ihre Situation besser zu verstehen. Das bedeutet, dass Sie allgemeine Informationen erhalten zu:

  • Ihren Rechten und Pflichten im Asylverfahren
  • den verschiedenen Verfahren
  • allgemeinen rechtlichen Fragen zum Asylverfahren

Die Rechtsauskunft wird von der BBU GmbH angeboten.

In der Regel findet sie in einer Gruppe mit anderen Antragstellerinnen und Antragstellern statt, die sich in einer ähnlichen Situation befinden und dieselbe Sprache sprechen. Die Rechtsauskunft ist nicht dasselbe wie ein persönlicher Anwalt. Bei der Rechtsauskunft können sie nicht gezielt zu ihrem eigenen Verfahren beraten werden.

Wenn Sie Rechtsauskunft bekommen möchten, müssen Sie ein Formular ausfüllen. Klicken Sie auf den Button unten, um das Formular zu öffnen.

Wer hilft Ihnen im Beschwerdeverfahren?

Sie können während des Rechtsbehelfsverfahrens kostenlos einen Rechtsbeistand beantragen. Diese Leistung wird von der BBU GmbH zur Verfügung gestellt.

Der Rechtsbeistand ist unabhängig von den Behörden und vertritt Ihre Interessen.

Kostenlose Rechtsberatung und -vertretung im Beschwerdeverfahren umfasst: 

  • die Beratung bei Ihren nächsten Schritten 
  • die Vorbereitung der Beschwerdedokumente
  • die Erklärung Ihres Falls und Unterstützung bei der Darstellung
  • die Unterstützung bei einer Gerichtsverhandlung, falls eine solche stattfindet

Eine Rechtsberaterin oder ein Rechtsberater kann Sie auch in Ihrem Verfahren vertreten. Das bedeutet, dass diese Person nach nationalem Recht für Sie sprechen und handeln kann. Sie kann Ihren Akt und die Informationen einsehen, die für Entscheidungen über Ihren Antrag verwendet werden.

Ihre Rechtsberaterin oder Ihr Rechtsberater kann Sie auch an Orten wie Aufnahmezentren, Hafteinrichtungen oder Transitzonen unterstützen.

Wer kann Ihnen sonst noch helfen?

Sie haben das Recht, in jeder Phase des Asylverfahrens auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand um Rat zu bitten.

Ein Rechtsbeistand ist eine Person, die Sie im Umgang mit den Behörden bei rechtlichen Fragen berät und vertritt. Der Rechtsbeistand ist unabhängig von den Behörden und vertritt Ihre Interessen. Ein Rechtsbeistand kann Sie bei Ihrem Antrag auf internationalen Schutz, beim Asylverfahren und bei der offiziellen Kommunikation unterstützen und während der persönlichen Anhörung bei Ihnen bleiben.

Teilen Sie den Behörden die Kontaktdaten Ihres Rechtsbeistands mit, damit sie ihn über Ihren Antrag auf dem Laufenden halten können.