Das Asylverfahren in Österreich
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über den Ablauf des Asylverfahrens in Österreich.
Sie erfahren:
- wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft,
- was Sie dabei beachten müssen,
- und wie Sie sich auf die einzelnen Schritte vorbereiten können.
Informieren Sie sich anhand der folgenden Schritte, um Ihr Verfahren besser zu verstehen.
Überblick über das Asylverfahren
Das Asylverfahren richtet sich nach europäischem und österreichischem Recht. Die meisten Personen durchlaufen dieselben Hauptschritte, jedoch kann jeder Fall unterschiedlich sein. Klicken Sie unten auf einen Schritt, um zu sehen, was passiert und was Sie tun müssen.
Ankunft in Europa
Beginn Ihres Verfahrens
Prüfung Ihres Antrages
Entscheidung und nächste Schritte
Informationen zum Asylverfahren in Österreich
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Asylverfahren in Österreich. Lesen Sie die Fragen, um zu erfahren, was passiert, was Sie tun müssen und was Sie wissen sollten.
Sie benötigen vielleicht internationalen Schutz, wenn Sie nicht in Ihr Land zurückkehren können, weil Sie Angst vor Verfolgung haben oder der tatsächlichen Gefahr ausgesetzt sind, einen ernsthaften Schaden zu erleiden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Ihr Leben oder Ihre Freiheit gefährdet wären und die Behörden Ihres Landes Sie nicht vor dieser Gefahr schützen würden. Sie haben das Recht, internationalen Schutz zu beantragen.
In Europa gibt es zwei Arten des internationalen Schutzes: die Flüchtlingseigenschaft und den Status subsidiären Schutzes. Internationaler Schutz wird auch als Asyl bezeichnet.
Während des Asylverfahrens prüfen die Behörden, ob Sie internationalen Schutz benötigen und, falls ja, welche Art von Schutz für Sie infrage kommt.
Im Rahmen des Verfahrens können Sie alle Gründe dafür angeben, warum Sie Ihr Zuhause und Ihr Herkunftsland verlassen haben. Sagen Sie den Beamtinnen und Beamten die Wahrheit über alle Gründe, aus denen Sie Ihr Land verlassen haben.
Sobald Sie den Wunsch äußern, internationalen Schutz zu erhalten, gelten Sie als Antragstellerin bzw. Antragsteller auf internationalen Schutz
Alles, was Sie den Behörden mitteilen, wird vertraulich behandelt.
Ihre Angaben und Aussagen werden niemals an diejenigen weitergegeben, vor denen Sie Schutz suchen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihren Fall bearbeiten, unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass sie mit Außenstehenden nicht über Dinge sprechen dürfen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit erfahren.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuungseinrichtungen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie die Personen, die Ihnen Rechtsauskunft erteilen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Das Verfahren dauert bis zu sechs Monate ab dem Tag der Einreichung.
Manchmal kann die Prüfung länger dauern, sollte jedoch nicht länger als 21 Monate in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie:
Diese Informationen gelten nur für das reguläre Verfahren. Wenn Ihr Fall in einer anderen Verfahrensart bearbeitet wird, finden Sie die entsprechenden Informationen hier.