Die persönliche Anhörung

In diesem Schritt nehmen Sie an einer persönlichen Anhörung zu Ihrem Asylantrag teil.

Dies ist ein wichtiger Teil des Asylverfahrens. Hier erklären Sie, warum Sie Schutz benötigen.

Was passiert in diesem Schritt?

Die Behörden prüfen, ob Sie internationalen Schutz benötigen.

Sie werden zu einer persönlichen Anhörung geladen. Sie erhalten die Ladung per Post oder in manchen Fällen persönlich.

Die Anhörung findet persönlich oder in Ausnahmefällen auch aus der Ferne statt.

Der Ton der Anhörung wird aufgezeichnet.

Die Anhörung bietet Ihnen die Gelegenheit, die Gründe für Ihren Antrag auf internationalen Schutz und die Gründe, warum Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren möchten, genau zu erklären.

Sie müssen zu der persönlichen Anhörung erscheinen und pünktlich sein. Wenn Sie ohne triftigen Grund nicht zu der persönlichen Anhörung erscheinen, gilt Ihr Antrag als zurückgenommen und Ihr Fall wird nicht mehr geprüft. Wenn Sie sich während der Anhörung ohne triftigen Grund weigern, Fragen zu beantworten, gilt Ihr Antrag auch als zurückgenommen.

Jede volljährige antragstellende Person wird getrennt angehört.

Ihre Kinder erhalten die Gelegenheit zu einer eigenen persönlichen Anhörung.

Nach der persönlichen Anhörung wird der Antrag geprüft. Die Behörden entscheiden, ob Ihnen internationaler Schutz gewährt wird oder nicht.

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die persönliche Anhörung nicht stattfindet. Die Behörden werden Sie informieren, falls das auf Sie zutrifft.

Ihre Rechte in diesem Schritt

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Asyl beantragen, haben Sie wichtige Rechte. Die wichtigsten Rechte während der persönlichen Anhörung werden im Folgenden erklärt. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, hilft Ihnen eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher, mit den Behörden zu kommunizieren, und begleitet Sie bei der Registrierung und der Einreichung Ihres Antrags sowie bei Ihrer persönlichen Anhörung. Diese Dienstleistung ist kostenlos.

Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind neutral, das heißt, sie bevorzugen niemanden. Sie respektieren die Vertraulichkeit und geben nichts, was Sie sagen, an Personen außerhalb der zuständigen Behörden weiter.

Dolmetscherinnen und Dolmetscher haben keinen Einfluss auf das Ergebnis der Entscheidung.

Informieren Sie sofort die Behörden, wenn Sie die Dolmetscherin oder den Dolmetscher nicht verstehen oder wenn Sie der Meinung sind, dass er/sie nicht neutral ist.

Sie dürfen darum bitten, dass die Übersetzung oder die persönliche Anhörung entweder von einem Mann oder einer Frau durchgeführt werden, wenn Ihnen das hilft, sich offen auszudrücken. Je nach Ihren Gründen und je nach Verfügbarkeit wird Ihre Bitte berücksichtigt.

Sie können während des Asylverfahrens kostenlose Rechtsauskunft beantragen.

Rechtsauskunft bedeutet, dass Sie allgemeine Erläuterungen zu folgenden Themen erhalten können:

  • Ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren
  • die verschiedenen Verfahren
  • allgemeine rechtliche Fragen zum Asylverfahren

Hier können Sie Informationen und Rechtsberatung anfordern.

Ein Rechtsbeistand ist eine Person, die Sie im Umgang mit den Behörden bei rechtlichen Fragen berät und vertritt. Der Rechtsbeistand ist unabhängig von den Behörden und vertritt Ihre Interessen. Ein Rechtsbeistand kann Sie bei Ihrem Antrag auf internationalen Schutz, beim Asylverfahren und bei der offiziellen Kommunikation unterstützen und während der persönlichen Anhörung bei Ihnen bleiben.

Sie haben das Recht, in jeder Phase des Asylverfahrens auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand um Rat zu bitten.

Teilen Sie den Behörden die Kontaktdaten Ihres Rechtsbeistands mit, damit sie ihn über Ihren Antrag auf dem Laufenden halten können.

Ihre Pflichten in diesem Schritt

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Asyl beantragen, haben Sie auch bestimmte Pflichten. Die wichtigsten Pflichten während der persönlichen Anhörung werden im Folgenden erklärt. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.

Wann immer Sie von den Behörden dazu aufgefordert werden, müssen Sie zu allen Terminen persönlich erscheinen. Sie müssen pünktlich sein. Wenn Sie aus einem triftigen Grund nicht zu einem Termin erscheinen können, informieren Sie die Behörden sofort und erklären Sie den Grund.

Auf Anfrage der Behörden müssen Sie Folgendes tun:

  • Machen Sie Angaben zu Ihrer Person.
  • Legen Sie Ihre Ausweispapiere vor. Wenn Sie diese Dokumente nicht bei sich haben, erklären Sie warum.
  • Lassen Sie Ihre Fingerabdrücke erfassen und sich fotografieren.

  • Reichen Sie Ihren Antrag zu einem bestimmten Datum und an einem bestimmten Ort ein.

  • Nehmen Sie an der persönlichen Anhörung teil und beantworten Sie alle Fragen.

  • Erklären Sie sich bereit, durchsucht zu werden und Ihre Sachen durchsuchen zu lassen, wenn die Behörden sie dazu auffordern. Eine Durchsuchung findet nur dann statt, wenn sie notwendig und gerechtfertigt ist. Die Behörde erklärt die Gründe für die Durchsuchung. Die Durchsuchung wird von einer Person gleichen Geschlechts und unter Achtung Ihrer Würde durchgeführt.

Was Sie sagen, ist sehr wichtig für die Glaubwürdigkeit Ihres Antrags. Deshalb müssen Sie ehrlich sein und vollständige und korrekte Angaben zu Ihrer Identität, Ihrer Familie, Ihrem Herkunftsland sowie den Gründen, warum Sie Ihr Herkunftsland verlassen haben und warum Sie nicht dorthin zurückkehren möchten, machen.

Sie erinnern sich vielleicht nicht an alles und können daher vielleicht nicht alle Fragen beantworten. Erfinden Sie in diesem Fall keine Antworten, sondern erklären Sie, dass Sie sich nicht erinnern können.

Die Behörden sind an Ihrer Geschichte interessiert. Andere haben Ihnen vielleicht geraten, eine andere Geschichte zu erzählen. Sie kennen Ihre Geschichte – bitte erzählen Sie sie korrekt. Vertrauen Sie Ihren Erinnerungen.

Die Behörden müssen Sie bezüglich Ihres Antrags auf internationalen Schutz erreichen können.

Wenn sich Ihre Anschrift, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Telefonnummer ändert, teilen Sie dies den Behörden sofort mit.

Denken Sie daran, dass Sie Österreich während der Prüfung Ihres Antrags nicht verlassen dürfen.

Wenn Sie in einer Einrichtung untergebracht sind, dürfen Sie ohne Genehmigung der Behörden nicht Ihren Aufenthaltsort wechseln.

Wenn Sie Ausweispapiere bei sich haben, müssen Sie diese so bald wie möglich vorlegen.

Sie müssen alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die den Behörden bei der Prüfung Ihres Antrags oder bei der Entscheidung, welches Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist, helfen könnten. Bei diesen Dokumenten kann es sich zum Beispiel um einen Reisepass, eine Heiratsurkunde, ein Familienbuch, einen Militärausweis, einen Beschäftigungsnachweis, eine Mitgliedskarte einer politischen Partei, Bescheinigungen, Gerichts- und Polizeiberichte, Fotos sowie medizinische oder psychologische Unterlagen handeln.

Sie müssen keine Dokumente vorlegen, die nur allgemeine Informationen über Ihr Land enthalten. Die Asylbehörden kennen die Lage in Ihrem Land.

Sie sollten bei der Einreichung Ihres Antrags so bald wie möglich alle Informationen und Unterlagen vorlegen. Wenn Sie nicht sofort auf die Unterlagen zugreifen können, müssen Sie diese einreichen, sobald Sie sie haben.

Es ist zwingend erforderlich, Originaldokumente vorzulegen, sofern dies möglich ist. Sie dürfen keine Ausweisdokumente vernichten oder wegwerfen. Sie dürfen keine relevanten Dokumente zurückhalten. Sie dürfen niemals gefälschte oder verfälschte Dokumente einreichen.

Wenn möglich und sofern dies keine Gefahr darstellt, bitten Sie Ihre Freunde oder Verwandten, Ihnen Ihre Dokumente zuzusenden.

Was passiert, wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen?

Wenn Sie Ihre Pflichten nicht einhalten, kann dies ernsthafte Folgen für Ihr Asylverfahren haben. Die wichtigsten Konsequenzen während der persönlichen Anhörung werden im Folgenden erklärt. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.

Ihr Antrag wird als zurückgenommen oder abgelehnt eingestuft. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Status als Antragstellerin bzw. Antragsteller auf internationalen Schutz und alle damit verbundenen Rechte verlieren können.

Das wird passieren, wenn Sie sich weigern:

  • auf Anfrage der Behörden Informationen bereitzustellen,
  • Ihre Fingerabdrücke erfassen oder sich fotografieren zu lassen,
  • Ihre Anschrift anzugeben,
  • Fragen während Ihrer persönlichen Anhörung zu beantworten.

Das wird auch passieren, wenn Sie:

  • Ihren Antrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einreichen, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt,
  • nicht zur persönlichen Anhörung erscheinen, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt,
  • sich nicht bei den Behörden melden, wenn sie dazu aufgefordert werden,
  • den Ort verlassen, an dem Sie sich aufhalten müssen,
  • für die Behörden nicht erreichbar sind,
  • das Land verlassen.

Wenn Sie in Bezug auf Ihre Identität oder Ihren Antrag irreführende oder falsche Angaben machen oder Dokumente vernichten oder fälschen, kann sich das negativ auf die Bewertung Ihres Asylantrags auswirken.

  • Ihr Antrag kann abgelehnt werden und Sie erhalten vielleicht keinen internationalen Schutz.
  • Ihr Antrag kann im Rahmen des Asylverfahrens an der Grenze geprüft werden. (Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie spezifische Informationen über das Verfahren.)
  • Ihr Antrag könnte auch schneller bearbeitet werden. In diesem Fall wird die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag auf drei Monate verkürzt. Das beschleunigte Verfahren kann auch aus anderen spezifischen Gründen angewandt werden. Die Behörden informieren Sie und geben Ihnen weitere Erläuterungen, falls das beschleunigte Verfahren auf Sie angewandt wird.

Der internationale Schutz kann Ihnen auch entzogen werden, wenn die Behörden später feststellen, dass Sie während des Asylverfahrens nicht die Wahrheit gesagt haben.

Was passiert als Nächstes?

Nach der persönlichen Anhörung prüfen die Behörden Ihren Fall im Detail.

Dies ist der nächste Schritt, bei dem alle Informationen überprüft werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.