Ihre Rechte während der Aufnahme in Österreich
Während der Aufnahme haben Sie wichtige Rechte. Diese Rechte stellen sicher, dass Sie Unterstützung erhalten und fair behandelt werden, während Sie auf eine Entscheidung über Ihren Asylantrag warten.
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die wichtigsten Rechte, die Sie in dieser Zeit haben, wie den Zugang zur Gesundheitsversorgung, Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen, Bildung für Kinder und die Möglichkeit, zu arbeiten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte nicht respektiert werden, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen oder gegen bestimmte Entscheidungen Beschwerde einlegen.
Überblick über Ihre Rechte
Klicken Sie auf die einzelnen Abschnitte, um mehr darüber zu erfahren, welche Unterstützung Sie erhalten können und wie diese Rechte für Sie gelten.
Die Behörden sorgen dafür, dass Sie die medizinische Versorgung bekommen, die Sie brauchen. Dazu können beispielsweise Besuche bei einer Pflegekraft oder einer Ärztin/einem Arzt, Untersuchungen auf schwere Krankheiten und chronische Erkrankungen, ärztlich verschriebene Medikamente und psychologische Betreuung gehören.
Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben, informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wenn Sie einen medizinischen Notfall oder eine Verletzung haben, die dringend behandelt werden muss, informieren Sie die Mitarbeitenden oder wählen Sie den kostenlosen Notruf 144 bzw. alternativ die internationale Notrufnummer 112.
Sie müssen bei Erstaufnahme in einer Betreuungseinrichtung medizinisch untersucht werden. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Beurteilung der besonderen Bedürfnisse sowie eine medizinische Untersuchung durch eine Ärztin/einen Arzt (einschließlich eines Lungenröntgen). Sie werden Ihnen Fragen zu medizinischen Bedürfnissen, aktuellen oder früheren Erkrankungen/Infektionen, Ihren Impfungen und allen Medikamenten, die Sie einnehmen, stellen. Sie werden Sie auch nach Verletzungen, Schmerzen, Beschwerden oder Sorgen fragen, die Sie vielleicht haben.
Im Rahmen der Erstaufnahme sind medizinische Untersuchungen, einschließlich eines Tuberkulose-Tests, vorgeschrieben.
Bitte sagen Sie es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn:
- Sie krank oder verletzt sind,
- Sie schwanger sind oder sein könnten,
- Sie Familienmitglieder haben, die besondere Unterstützung benötigen,
- Sie eine Behinderung haben (z. B. eingeschränkte Mobilität, Hörverlust, Sehbehinderung),
- Sie sich ständig nervös, besorgt oder ängstlich fühlen, nicht schlafen können oder schlechte Gedanken haben,
- Sie in der Vergangenheit Opfer von Gewalt oder Folter geworden sind,
- Sie sich unsicher fühlen oder Angst vor jemandem haben – vor jemand Fremden oder Bekannten,
- Sie jemand gezwungen hat oder zwingt, etwas zu machen, das Sie nicht wollen,
- Sie sich wegen Ihres Glaubens, Ihrer sexuellen Orientierung, Ihrer Kleidung oder Ihres Verhaltens unsicher fühlen,
- Sie jünger als 18 Jahre und ohne Ihre Eltern – also allein oder mit anderen Familienmitgliedern – hierher gekommen sind.
Eine spezielle Unterstützung ist nur möglich, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Ihre besonderen Bedürfnisse Bescheid wissen.
Spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungseinrichtung werden Ihnen Fragen stellen, um:
- Ihre besonderen Bedürfnisse zu beurteilen,
- herauszufinden, welche spezielle Unterstützung für Sie am besten ist.
Dies wird als Beurteilung besonderer Bedürfnisse bezeichnet.
Wenn nötig, helfen Dolmetscherinnen und Dolmetscher Ihnen, sich in einer Sprache zu verständigen, die Sie verstehen.
Wenden Sie sich immer an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungseinrichtung, wenn Sie spezielle Unterstützung benötigen.
Diese Unterstützung bekommen Sie so lange, wie nach Einschätzung der Behörden für Sie erforderlich.
Sie können dem Arzt bzw. der Ärztin, der Pflegekraft und den spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertrauen und offen mit ihnen sprechen. Alle Informationen werden vertraulich behandelt – sie werden ohne Ihre Zustimmung nicht an andere Personen weitergegeben.
Die einzige Ausnahme ist, wenn Ihr Leben oder das Leben eines anderen Menschen in Gefahr ist.
Alle Kinder (Jungen und Mädchen) unter 18 Jahren haben das Recht auf Bildung.
Sie werden unter anderem durch Sprachkurse, informative Workshops und Pflichtkurse zu den Verhaltensregeln in Österreich unterstützt.
In Österreich müssen alle Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren zur Schule gehen.
Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zur Schule zu schicken.
Je nach Ihrer Situation haben Sie vielleicht das Recht, 3 Monate, nachdem Ihr Antrag auf internationalen Schutz in Österreich registriert wurde, zu arbeiten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungseinrichtung informieren Sie über die Vorschriften, die in Österreich gelten.
Es gibt einige Ausnahmen, z. B. dürfen Sie nicht arbeiten, wenn Sie nicht mit den Behörden zusammenarbeiten.
Remunerationstätigkeit ist auf freiwilliger Basis möglich.
Jungen und Mädchen unter 15 Jahren dürfen nicht arbeiten.
Wenn die Behörden beschließen, Ihre Rechte als Antragstellerin bzw. Antragsteller einzuschränken, und Sie dies für ungerecht halten, können Sie gegen diese Entscheidung einen Rechtsbehelf einlegen.
Sie können einen Rechtsbehelf einlegen, wenn die Behörden entscheiden, dass:
- Sie kein Recht auf eine Unterkunft und andere Unterstützungsleistungen bei der Aufnahme haben,
- die Unterstützung, die Sie im Zusammenhang mit der Aufnahme erhalten, gekürzt oder gestrichen wird,
- Ihr Antrag, ein bestimmtes geografisches Gebiet oder einen bestimmten Ort vorübergehend zu verlassen, abgelehnt wird
- Sie verpflichtet sind, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten (z. B. in einer bestimmten Aufnahmeeinrichtung) und Sie Ihn nur mit bestimmten Einschränkungen verlassen dürfen.
- Sie in Haft genommen werden.
Gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) können Sie beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss innerhalb der in der Entscheidung angegebenen Frist eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie, falls die Behörden beschließen, Ihre Rechte als Antragstellerin bzw. Antragsteller einzuschränken.
Wenn Sie ohne Erlaubnis der Behörden in ein anderes EU+ Land gereist sind und dort bestimmte Rechte im Zusammenhang mit der Aufnahme verloren haben, können Sie in diesem Land einen Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung einlegen.
Wenn Sie die Entscheidung der Behörden, Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Aufnahme einzuschränken, vor Gericht bekämpfen möchten, können Sie abhängig von Ihrer Situation kostenlose Rechtsberatung und -vertretung erhalten.
Das bedeutet, dass Ihnen ein Rechtsbeistand oder ein Anwalt bzw. eine Anwältin helfen wird. Rechtsbeistände oder Anwälte bzw. Anwältinnen leisten Ihnen rechtliche Unterstützung vor Gericht, verteidigen Ihre Interessen und sind von den Behörden und dem Richter bzw. der Richterin unabhängig.
Sie können auch auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand oder einen Anwalt bzw. eine Anwältin hinzuziehen.
Die Behörde informiert Sie darüber, wie Sie einen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung einlegen können.
Sie können jederzeit die Behörden, gemeinnützige Vereine oder das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) um weitere Informationen bitten, auch über die verfügbare kostenlose Rechtsberatung und -vertretung.
Was sind Ihre Pflichten und möglichen Folgen bei Nichteinhaltung?
Zusätzlich zu Ihren Rechten haben Sie während der Aufnahme auch Pflichten, die Sie einhalten müssen.
Wenn Sie diese Pflichten nicht einhalten, kann dies ernsthafte Folgen haben, wie zum Beispiel eine Kürzung der Unterstützung oder andere Maßnahmen.
Klicken Sie unten, um mehr über Ihre Pflichten und darüber zu erfahren, was passieren kann, wenn diese nicht eingehalten werden.