Ihr Recht auf Beschwerde
Wenn Sie eine negative Entscheidung zu Ihrem Asylantrag erhalten, haben Sie das Recht, Beschwerde einzulegen.
Diese Seite erklärt, was während des Beschwerdeverfahrens passiert, was Sie tun müssen und wie das Gericht Ihren Fall prüft.
Was passiert in diesem Schritt?
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie einen Rechtsbehelf einlegen. Das bedeutet, dass ein Gericht die Entscheidung überprüfen wird
Sie können während des Rechtsbehelfsverfahrens kostenlos einen Rechtsbeistand beantragen. Diese Leistung wird von der BBU GmbH zur Verfügung gestellt. Erfahren Sie hier mehr.
Sie müssen Ihren Rechtsbehelf innerhalb der Frist einreichen, die in der Entscheidung angegeben ist. Falls Sie eine negative Entscheidung erhalten, bekommen Sie genauere Informationen dazu.
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich beim BFA einbringen.
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- die Entscheidung, gegen die Sie Beschwerde erheben,
- die Behörde, die die Entscheidung erlassen hat,
- die Gründe, warum Sie die Entscheidung für rechtswidrig halten,
- Ihr Begehren (was Sie mit der Beschwerde erreichen möchten),
- Angaben, aus denen hervorgeht, dass die Beschwerde fristgerecht eingebracht wurde.
Sie können die Beschwerde in jeder technisch möglichen Form einbringen. Sofern keine andere elektronische Übermittlungsform vorgeschrieben ist, können Sie die Beschwerde auch per E-Mail übermitteln. Informationen zu technischen Anforderungen oder Einschränkungen bei der elektronischen Kommunikation finden Sie hier.
In Österreich ist das für die Überprüfung von Asylentscheidungen zuständige Gericht das Bundesverwaltungsgericht (BVwG).
Wenn Sie sich für eine Beschwerde entscheiden, beginnt das Beschwerdeverfahren, sobald das Gericht Ihre Beschwerde erhält.
Während des Beschwerdeverfahrens gilt:
- Sie müssen die Anweisungen des Gerichts befolgen.
- Das Gericht prüft alle Unterlagen und Informationen erneut.
- Die endgültige Entscheidung kann die ursprüngliche Entscheidung bestätigen, ändern oder aufheben.
In der Regel haben Sie weiterhin das Recht, in Österreich zu bleiben, während Ihre Beschwerde bearbeitet wird, solange Sie die Vorschriften für das Beschwerdeverfahren einhalten.