Ihre Pflichten nach einer positiven Entscheidung in Österreich
Wenn Sie internationalen Schutz in Österreich erhalten, haben Sie auch wichtige Pflichten, insbesondere aktive Mitwirkung an der Integration, das Erlernen der deutschen Sprache sowie die Einhaltung der österreichischen Werte und Regeln.
Klicken Sie auf die einzelnen Pflichten, um mehr darüber zu erfahren, was Sie tun müssen.
Überblick über Ihre Pflichten
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Pflichten, die Sie im Alltag in Österreich einhalten müssen.
Sie müssen alle Gesetze in Österreich einhalten. Dazu gehören Strafgesetze, Verkehrsregeln sowie alle weiteren nationalen und regionalen Vorschriften.
Wenn Sie gegen ein Gesetz verstoßen, kann dies Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus haben.
Sie müssen unverzüglich nachdem Sie Ihre positive Entscheidung erhalten haben beim für Ihr Bundesland zuständigen Integrationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) persönlich erscheinen. Die Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung mit dem nächstliegenden Integrationszentrum ist digital über das Integrationsportal vorgesehen. Registrieren Sie sich hier.
Im Rahmen der gesetzlichen Integrationspflichten müssen Sie an bestimmten Integrationsmaßnahmen, wie etwa Deutschkursen sowie Werte- und Orientierungskursen, teilnehmen. Ihre Mitwirkung wird überprüft und kann Auswirkungen auf Aufenthaltsstatus oder finanzielle Ansprüche haben.
Die Teilnahme an den Integrationspflichten ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend. Wenn Sie die Pflichten nicht erfüllen, drohen Sanktionen.
Wichtig: Bei Rückkehrentscheidungen wird der Integrationsgrad berücksichtigt. Die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen (z.B. Deutsch- oder Wertekurse) kann dabei maßgeblich sein.
Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Reisedokumente und andere offizielle Dokumente gültig sind. Wenn sie ablaufen oder verloren gehen, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung oder einen Ersatz beantragen.
Sie müssen die Behörden informieren, wenn sich wichtige Dinge in Ihrem Leben ändern. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Adresse, Ihren Namen, Ihre Familiensituation oder Ihren Familienstand ändern, müssen Sie dies melden.
Weiters gilt: Wenn Sie die Flüchtlingseigenschaft oder den Status subsidiären Schutzes haben und nach Ihrer Schutzgewährung in Österreich ein Kind bekommen, können Sie für dieses neugeborene Kind schriftlich einen Asylantrag bei einer Regionaldirektion des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) stellen.
In Österreich besteht die Pflicht, Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt in der Gemeinde (Gemeindeamt) anzumelden. Sie müssen auch jede Änderung Ihres Wohnsitzes melden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie müssen die Regeln einhalten, die mit Ihrem Schutzstatus verbunden sind. Zum Beispiel dürfen Sie keine Dokumente missbrauchen oder falsche Informationen gegenüber den Behörden angeben.
Was sind Ihre Rechte und mögliche Folgen bei Verstößen gegen Ihre Pflichten?
Sie haben auch wichtige Rechte, und es kann ernsthafte Folgen haben, wenn Sie Ihre Pflichten nicht einhalten. Hier können Sie mehr über beides erfahren: