Ihre Rechte nach einer positiven Entscheidung in Österreich

Wenn Sie internationalen Schutz in Österreich erhalten, haben Sie wichtige Rechte. Diese Rechte bieten Ihnen Sicherheit und Perspektiven.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Rechte, die Sie nach einer positiven Entscheidung haben. Dazu gehören Ihr Recht, einen Aufenthaltstitel zu erhalten, Ihre Familie nachzuholen, zu arbeiten, zu lernen und  medizinische Versorgung zu bekommen.

Die Informationen sind in zwei Teile gegliedert:

  • Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Aufenthalt
  • Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Integration

Klicken Sie auf die einzelnen Rechte, um mehr darüber zu erfahren, was sie für Sie bedeuten.

Überblick über Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Aufenthalt

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Rechte im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in Österreich.

Mit der Zuerkennung des internationalen Schutzes erhalten Sie einen Aufenthaltstitel. Dieser bestätigt Ihr Recht, sich in Österreich aufzuhalten.

Wie lange ist der Aufenthaltstitel gültig?

Wenn Sie die Flüchtlingseigenschaft haben:

  • Erster Aufenthaltstitel: 3 Jahre
  • Erste Verlängerung: 3 Jahre
  • Weitere Verlängerungen: jeweils 5 Jahre

Wenn Sie den Status subsidiären Schutzes haben:

  • Erster Aufenthaltstitel: 1 Jahr
  • Erste Verlängerung: 3 Jahre
  • Weitere Verlängerungen: jeweils 5 Jahre

  Achten Sie darauf, Ihren Aufenthaltstitel rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu verlängern. Ein verspäteter Antrag kann zu rechtlichen Nachteilen führen.

Ihr Aufenthaltstitel kann nur entzogen oder nicht verlängert werden, wenn Ihr Schutzstatus entzogen wird.

Wichtig!

Sie können eine Verlängerung frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragen. Für den Verlängerungsantrag ist eine Gebühr zu bezahlen.

Wenn Ihr Aufenthaltstitel verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie ein neues Dokument beantragen. Auch für diesen Antrag ist eine Gebühr zu bezahlen.

Familienangehörige können denselben Schutz erhalten, wenn die familiäre Beziehung bereits vor der Einreise bestanden hat. Dies gilt auch für in Österreich nachgeborene Kinder.

Ihre Familienangehörigen sind:

  • Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin,
  • Ihre minderjährigen Kinder und Ihre volljährigen abhängigen Kinder, sofern sie nicht verheiratet sind;
  • Wenn Sie selbst minderjährig und nicht verheiratet sind: Ihr Vater, Ihre Mutter oder eine andere rechtlich verantwortliche Person.

Als Person mit internationalem Schutz können Sie den Antrag auf internationalen Schutz für Ihr in Österreich nachgeborenes Kind bei einer Regionaldirektion des BFA stellen.

Die Familienzusammenführung zu international schutzberechtigten Personen wird in Österreich im Augenblick gesetzlich angepasst.

Es ist vorgesehen, dass die Familienangehörigen von in Österreich international schutzberechtigten Personen im Ausland einen Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte Plus nach § 46a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz für die Familienzusammenführung beantragen können.

Wenn Sie internationalen Schutz in Österreich haben, können Sie ein Reisedokument erhalten. Dieses Dokument erlaubt Ihnen, außerhalb Österreichs zu reisen.

Wenn Sie die Flüchtlingseigenschaft haben:

  • Sie können einen Konventionsreisepass erhalten.
  • Er ist in der Regel bis zu 5 Jahre gültig.
  • Sie können in fast alle Länder der Welt reisen.
  • Sie dürfen nicht in Ihr Herkunftsland reisen.
  • Sie erhalten es nur dann nicht, wenn es schwerwiegende Sicherheits- oder rechtliche Bedenken gibt

Wenn Sie den Status subsidiären Schutzes haben:

  • Sie können einen Fremdenpass erhalten
  • Dies ist nur möglich, wenn Sie keinen Reisepass aus Ihrem Herkunftsland bekommen können oder diesen nicht verlängern können. Manchmal müssen Sie das nachweisen (zum Beispiel mit einem Schreiben Ihrer Botschaft).

 Achtung: Reisen in Ihr Herkunftsland können zum Entzug des Schutzstatus führen.

Wichtig!

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Konventionsreisepasses oder eines Fremdenpasses erfüllen, können Sie hier einen Termin für die Antragstellung buchen. Für die Ausstellung ist eine Gebühr zu bezahlen. 

Sie dürfen sich innerhalb von Österreich frei bewegen und Ihren Wohnort frei wählen.

 Wichtig:

  • Einhaltung der Meldepflicht: Jeder Wohnsitzwechsel muss innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat) gemeldet werden. Die Verletzung der Meldepflicht führt zu einer Verwaltungsstrafe.
  • Hinweis: Außerhalb von Wien bestehen in vielen Regionen Österreichs bessere Chancen auf Arbeit sowie günstigere Bedingungen für eine erfolgreiche Integration.

Sie haben in Österreich internationalen Schutz erhalten – dieser gilt grundsätzlich nur für den Aufenthalt in Österreich.

Sie dürfen sich jedoch kurzfristig im Schengen-Raum bewegen, etwa für Besuche, Urlaube oder Reisen. Beachten Sie die zeitlichen Beschränkungen innerhalb des Schengen-Raums: Mit Ihrem gültigen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisepass können Sie grundsätzlich innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visafrei zu touristischen Zwecken reisen. Ein längerer Aufenthalt oder eine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist nur nach den jeweiligen dort geltenden Aufenthaltsbestimmungen möglich.

Überblick über Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Integration

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Rechte in Bezug auf Arbeit, Bildung und das tägliche Leben.

Arbeit und die Fähigkeit zur selbstständigen Sicherung Ihres Lebensunterhalts sind zentrale Voraussetzungen für eine gelingende Integration. Sie haben das Recht, eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Das heißt, Sie können zum Beispiel als Angestellte oder Angestellter unselbstständig arbeiten, wobei gewisse Beschränkungen im öffentlichen Dienst bestehen. Bspw. ist es nur österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern erlaubt, als Richterin oder Richter beziehungsweise als Polizistin oder Polizist zu arbeiten.

Wenn Sie selbstständig arbeiten möchten, müssen Sie die dafür geltenden rechtlichen Vorschriften beachten: Für viele selbstständige Tätigkeiten ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Bei bestimmten Gewerben müssen Sie außerdem besondere fachliche Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel eine bestimmte Ausbildung oder einen Befähigungsnachweis. Es gibt aber auch selbstständige Tätigkeiten, die nicht unter die Gewerbeordnung fallen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)

Das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt Sie bei der Arbeitssuche und bietet Beratung, Vermittlung von Stellenangeboten, Trainings und Förderungen an. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des AMS.

In Österreich gilt die Schulpflicht für Kinder ab sechs Jahren. Der Schulbesuch ist für neun Jahre verpflichtend (Pflichtschule). Danach besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Ausbildungspflicht: Jugendliche müssen eine weiterführende, berufsbildende Schule oder Fachschule besuchen, eine Lehre absolvieren oder an einer Qualifizierungsmaßnahmeteilnehmen. Bei Nichterfüllung können Verwaltungsstrafen verhängt werden.

Der Schulbesuch ist an öffentlichen Schulen in Österreich kostenlos. Die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.

Erwachsene können:

  • Schulabschlüsse nachholen
  • Studieren
  • Berufs- und Weiterbildungen absolvieren

Solche Bildungsangebote können mit Kosten verbunden sein. Zudem können Deutschkenntnisse oder bestimmte Schul- bzw. Berufsabschlüsse vorausgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie hier

Im Ausland erworbene Abschlüsse und Qualifikationen können in Österreich anerkannt oder bewertet werden.

Unterschieden wird zwischen:

  • Reglementierten Berufen (z.B. Ärztinnen bzw. Ärzte, Lehrerinnen bzw. Lehrer): eine Anerkennung ist Voraussetzung für die Berufsausübung,
  • Nicht reglementierten Berufen: eine Bewertung kann die Jobsuche erleichtern, eine formelle Anerkennung ist jedoch nicht verpflichtend.

Einen Überblick bietet Ihnen das Anerkennungsportal des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Der ÖIF unterstützt Sie bei Ihrer Berufsanerkennung, kann dabei entstehende Kosten fördern und vermittelt Sie bei Bedarf an die Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, die persönliche Begleitung im Anerkennungsprozess anbietet.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der sozialen Unterstützung in Anspruch nehmen.

Dazu zählen:

  • Sozialhilfe/Grundversorgung: Finanzielle Hilfe oder Sachleistungen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt (Wohnen, Essen und Kleidung) nicht selbst decken können. Die Sozialhilfe soll Sie vorübergehend unterstützen; Ziel ist es, dass Sie Ihren Lebensunterhalt – soweit möglich – durch eigene Erwerbstätigkeit selbst sichern können.
  • Familienleistungen: Unterstützung für Familien, z. B. Familienbeihilfe für Kinder.
  • Krankenversicherung: Bei Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze oder bei Bezug von Grundversorgung oder Sozialhilfe sind Sie krankenversichert. Sie erhalten eine e-card für Arztbesuche und Behandlungen.
  • Pensionsversicherung: Durch eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze sammeln Sie Versicherungszeiten für eine spätere Pension. Ein Anspruch auf Pension oder Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit besteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig!

Der Zugang zur Sozialhilfe und zur Grundversorgung ist an Ihre aktive Teilnahme an Integrationsverpflichtungen gebunden (z.B. regelmäßig an Deutschkursen mitwirken). Unentschuldigte Kursabbrüche und mangelnde Mitwirkung können dazu führen, dass die Leistung gekürzt wird.

Sie haben Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem:

  • Ärztliche Behandlung: Sie können Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sowie Fachärztinnen und Fachärzte aufsuchen.
  • Behandlung in Krankenhäusern: Stationäre und ambulante medizinische Versorgung, inklusive Notfallversorgung.
  • Medikamente: Medikamente werden in der Regel von Ärztinnen und Ärzten verschrieben; ein Kostenbeitrag kann je nach Art des Medikaments anfallen.

Sie haben Zugang zum Wohnungsmarkt, das heißt, Sie können Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt mieten. Die Mietverträge richten sich nach dem Mietrechtsgesetz; Mieterinnen und Mieter haben bestimmte Rechte und Pflichten, z.B. Zahlung der Miete, Rücksichtnahme auf Nachbarinnen und Nachbarn und Einhaltung von Hausordnungen. Private Vermieter können Anforderungen wie Einkommensnachweise oder Bonitätsprüfungen stellen. Hinweis: In der Regel sind Mietpreise in Ballungsräumen (etwa Wien oder Innsbruck) deutlich höher als in ländlichen Regionen.

Gemeindewohnungen werden von Städten oder Gemeinden bereitgestellt und bieten günstigere Mieten als der private Markt.

Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung sind unter anderem der Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich, der Bedarf an Wohnraum (z.B. aufgrund von Familiengröße oder besonderen Lebensumständen), Einkommensgrenzen (zur Sicherstellung, dass Wohnungen vorranging an Personen mit geringem Einkommen vergeben werden) und in manchen Bundesländern auch Deutschkenntnisse. Teilweise bestehen Wartezeiten für Gemeindewohnungen, abhängig von der Stadt, der Wohnungsgröße und der Dringlichkeit des Wohnbedarfs.

Sie müssen unverzüglich beim für Ihr Bundesland zuständigen Integrationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) persönlich erscheinen. Die Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung mit dem nächstliegenden Integrationszentrum ist digital über das Integrationsportal vorgesehen. Registrieren Sie sich hier.

Im Rahmen der gesetzlichen Integrationspflichten müssen Sie an bestimmten Integrationsmaßnahmen, wie etwa Deutschkursen sowie Werte- und Orientierungskursen, teilnehmen. Ihre Mitwirkung wird überprüft und kann Auswirkungen auf Aufenthaltsstatus oder finanzielle Ansprüche haben.

Zentrale Ziele der Integration sind:

  • Deutsch lernen
  • österreichische Werte verstehen und achten
  • Arbeiten und selbsterhaltungsfähig sein
  • Teil der österreichischen Gesellschaft werden

Für Sie bestehen gemäß Integrationsgesetz folgende Integrationspflichten:

  • Erscheinen zur Integrationsberatung des ÖIF
  • Unterzeichnung der Integrationserklärung beim ÖIF
  • Abschluss eines Werte- und Orientierungskurses des ÖIF
  • Mitwirkung an Deutschkursen bis zum Zielniveau B1

Die Teilnahme an den Integrationspflichten ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend. Wenn Sie die Pflichten nicht erfüllen, drohen Sanktionen.

 Wichtig: Bei Rückkehrentscheidungen wird der Integrationsgrad berücksichtigt. Die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen (z.B. Deutsch- oder Wertekurse) kann dabei maßgeblich sein.

Perspektiven und Chancen

Integration ist ein gemeinsamer Prozess, bei dem sowohl Sie als auch die österreichische Gesellschaft aktiv beteiligt sind. Die angebotenen Unterstützungsmaßnahmen sollen Ihnen helfen, in Österreich ein selbstbestimmtes und sicheres Leben aufzubauen.

Ihre aktive Mitwirkung und der Kontakt mit der Aufnahmegesellschaft sind entscheidend. Nutzen Sie die Angebote und erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen. Erfolgreiche Integration schafft langfristige Perspektiven für Beruf, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.

Österreich bietet Ihnen die Möglichkeit, eine neue Zukunft zu gestalten. Nutzen Sie diese Chance!

Bei Fragen zu Ihren Integrationspflichten sowie zu verfügbaren Integrationsmaßnahmen wenden Sie sich an das für Sie nächstgelegene Integrationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF).

Informationen zu speziellen Angeboten sowie Beratungsmöglichkeiten und Anlaufstellen für Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen (z.B. Schwangere, Personen mit Behinderungen) vermittelt das ÖIF-Integrationsportal.

Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind (z. B. von Partnergewalt, Zwangsverheiratung oder weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) sowie weiteren Formen geschlechtsspezifischer Gewalt), erhalten zudem Informationen und Unterstützung in einem ÖIF-Frauenzentrum oder auf der ÖIF-Frauenzentrum-Website.

Was sind Ihre Pflichten und die möglichen Folgen?

Mit Ihren Rechten gehen auch bestimmte Pflichten einher. Es ist wichtig, diese Regeln einzuhalten, damit Ihr Aufenthaltsrecht in Österreich bestehen bleibt.

Klicken Sie auf die folgenden Bereiche, um mehr über Ihre Pflichten und die möglichen Folgen zu erfahren, wenn Sie diese nicht einhalten.