Die Antragstellung
In diesem Schritt teilen Sie den Behörden mit, dass Sie in Österreich Asyl beantragen möchten.
Dies ist der erste Schritt des Asylverfahrens und ermöglicht Ihnen den Zugang zum Verfahren.
Was passiert in diesem Schritt?
Sie teilen einer Behörde mit, dass Sie in Österreich Asyl beantragen möchten. Dies kann sein:
- die Polizei,
- das BFA,
- oder die Einwanderungsbehörden.
Sie müssen in Österreich sein, um einen Antrag zu stellen.
Sie können den Antrag auch stellen, während Sie sich in Haft befinden.
Es sind keine besonderen Formulierungen oder ein Formular erforderlich. Es reicht aus, klar zu sagen, dass Sie Schutz benötigen.
In diesem Schritt wird Ihr Antrag noch nicht formell geprüft. Die Antragstellung stellt lediglich sicher, dass Sie Zugang zum Asylverfahren erhalten.
Sobald Sie den Wunsch äußern, internationalen Schutz zu erhalten, gelten Sie als Antragstellerin bzw. Antragsteller auf internationalen Schutz.
Ihre Rechte in diesem Schritt
Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung haben Sie wichtige Rechte, wie etwa das Recht auf Verbleib in Österreich, auf eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher sowie auf kostenlose Rechtsauskunft. Diese werden im Folgenden näher erklärt.
Als Antragstellerin bzw. Antragsteller auf internationalen Schutz haben Sie grundsätzlich das Recht, bis zum Abschluss der Prüfung in dem Land zu bleiben, das für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist.
Informationen über die Unterstützung und die Dienstleistungen, die Sie bei der Aufnahme erhalten, finden Sie hier.
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, helfen Ihnen eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher, mit den Behörden zu kommunizieren, und begleiten Sie bei der Registrierung und der Einreichung Ihres Antrags sowie bei Ihrer persönlichen Anhörung. Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind neutral, das heißt, sie bevorzugen niemanden. Sie respektieren die Vertraulichkeit und geben nichts, was Sie sagen, an Personen außerhalb der zuständigen Behörden weiter.
Dolmetscherinnen und Dolmetscher haben keinen Einfluss auf das Ergebnis der Entscheidung.
Informieren Sie sofort die Behörden, wenn Sie die Dolmetscherin oder den Dolmetscher nicht verstehen oder wenn Sie der Meinung sind, dass er/sie nicht neutral ist.
Sie dürfen darum bitten, dass die Übersetzung oder die persönliche Anhörung entweder von einem Mann oder einer Frau durchgeführt werden, wenn Ihnen das hilft, sich offen auszudrücken. Je nach Ihren Gründen und je nach Verfügbarkeit wird Ihre Bitte berücksichtigt.
Sie können während des Asylverfahrens kostenlose Rechtsauskunft beantragen.
Rechtsauskunft bedeutet, dass Sie allgemeine Erläuterungen zu folgenden Themen erhalten können:
- Ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren
- die verschiedenen Verfahren
- allgemeine rechtliche Fragen zum Asylverfahren
Hier können Sie Informationen und Rechtsberatung anfordern.
Ein Rechtsbeistand ist eine Person, die Sie im Umgang mit den Behörden bei rechtlichen Fragen berät und vertritt. Der Rechtsbeistand ist unabhängig von den Behörden und vertritt Ihre Interessen. Ein Rechtsbeistand kann Sie bei Ihrem Antrag auf internationalen Schutz, beim Asylverfahren und bei der offiziellen Kommunikation unterstützen und während der persönlichen Anhörung bei Ihnen bleiben.
Sie haben das Recht, in jeder Phase des Asylverfahrens auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand um Rat zu bitten.
Teilen Sie den Behörden die Kontaktdaten Ihres Rechtsbeistands mit, damit sie ihn über Ihren Antrag auf dem Laufenden halten können.
Sie können in jeder Phase des Asylverfahrens mit dem UNHCR oder seinen Partnerorganisationen Kontakt aufnehmen und kommunizieren.
Das UNHCR schützt die Interessen und Rechte von Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Flüchtlingen. Das UNHCR oder seine Partnerorganisationen bieten Antragstellerinnen und Antragstellern auch Informationen und Unterstützung an.
Die Kontaktdaten des UNHCR und Informationen zum Asylverfahren finden Sie hier.
Sie können auch mit anderen Organisationen, die Rechtsberatung oder andere Beratungsdienste für Antragstellerinnen und Antragsteller erbringen, in Verbindung treten.
Ihre Pflichten in diesem Schritt
Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung haben Sie auch bestimmte Pflichten. Sie müssen die geltenden Regelungen einhalten, Termine wahrnehmen und wahrheitsgemäße Angaben machen. Diese werden im Folgenden näher erklärt.
Versuchen Sie nicht, in ein anderes EU+ Land zu reisen. Sie dürfen nur dann in ein anderes EU+ Land reisen, wenn Sie eine Genehmigung der Behörden erhalten haben.
Wann immer Sie von den Behörden dazu aufgefordert werden, müssen Sie zu allen Terminen persönlich erscheinen. Sie müssen pünktlich sein. Wenn Sie aus einem triftigen Grund nicht zu einem Termin erscheinen können, informieren Sie die Behörden sofort und erklären Sie den Grund.
Auf Anfrage der Behörden müssen Sie Folgendes tun:
- Machen Sie Angaben zu Ihrer Person.
- Legen Sie Ihre Ausweispapiere vor. Wenn Sie diese Dokumente nicht bei sich haben, erklären Sie warum.
- Lassen Sie Ihre Fingerabdrücke erfassen und sich fotografieren.
-
Reichen Sie Ihren Antrag zu einem bestimmten Datum und an einem bestimmten Ort ein.
-
Nehmen Sie an der persönlichen Anhörung teil und beantworten Sie alle Fragen.
- Erklären Sie sich bereit, durchsucht zu werden und Ihre Sachen durchsuchen zu lassen, wenn die Behörden sie dazu auffordern. Eine Durchsuchung findet nur dann statt, wenn sie notwendig und gerechtfertigt ist. Die Behörde erklärt die Gründe für die Durchsuchung. Die Durchsuchung wird von einer Person gleichen Geschlechts und unter Achtung Ihrer Würde durchgeführt.
Was Sie sagen, ist sehr wichtig für die Glaubwürdigkeit Ihres Antrags. Deshalb müssen Sie ehrlich sein und vollständige und korrekte Angaben zu Ihrer Identität, Ihrer Familie, Ihrem Herkunftsland sowie den Gründen, warum Sie Ihr Herkunftsland verlassen haben und warum Sie nicht dorthin zurückkehren möchten, machen.
Sie erinnern sich vielleicht nicht an alles und können daher vielleicht nicht alle Fragen beantworten. Erfinden Sie in diesem Fall keine Antworten, sondern erklären Sie, dass Sie sich nicht erinnern können.
Die Behörden sind an Ihrer Geschichte interessiert. Andere haben Ihnen vielleicht geraten, eine andere Geschichte zu erzählen. Sie kennen Ihre Geschichte – bitte erzählen Sie sie korrekt. Vertrauen Sie Ihren Erinnerungen.
Die Behörden müssen Sie bezüglich Ihres Antrags auf internationalen Schutz erreichen können.
Wenn sich Ihre Anschrift, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Telefonnummer ändert, teilen Sie dies den Behörden sofort mit.
Denken Sie daran, dass Sie Österreich während der Prüfung Ihres Antrags nicht verlassen dürfen.
Wenn Sie in einer Einrichtung untergebracht sind, dürfen Sie ohne Genehmigung der Behörden nicht Ihren Aufenthaltsort wechseln.
Was geschieht, wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen?
Wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, kann dies ernsthafte Folgen für Ihr Asylverfahren haben. Ihr Verfahren kann eingestellt werden oder Ihr Antrag kann abgelehnt werden. Diese werden im Folgenden näher erklärt.
Ihr Antrag wird als zurückgenommen oder abgelehnt eingestuft. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Status als Antragstellerin bzw. Antragsteller auf internationalen Schutz und alle damit verbundenen Rechte verlieren können.
Das wird passieren, wenn Sie sich weigern:
- auf Anfrage der Behörden Informationen bereitzustellen,
- Ihre Fingerabdrücke erfassen oder sich fotografieren zu lassen,
- Ihre Kontaktdaten anzugeben,
- Fragen während Ihrer persönlichen Anhörung zu beantworten.
Das wird auch passieren, wenn Sie:
- Ihren Antrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einreichen, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt,
- nicht zur persönlichen Anhörung erscheinen, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt,
- sich nicht bei den Behörden melden, wenn sie dazu aufgefordert werden,
- den Ort verlassen, an dem Sie sich aufhalten müssen,
- für die Behörden nicht erreichbar sind,
- das Land verlassen.
Unter bestimmten Umständen können die Behörden beschließen, bestimmte Formen der Unterstützung oder bestimmte Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Die Behörden werden Sie über eine solche Entscheidung schriftlich informieren, nachdem sie Ihre Situation bewertet haben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie in Bezug auf Ihre Identität oder Ihren Antrag irreführende oder falsche Angaben machen oder Dokumente vernichten oder fälschen, kann sich das negativ auf die Bewertung Ihres Asylantrags auswirken.
- Ihr Antrag kann abgelehnt werden und Sie erhalten vielleicht keinen internationalen Schutz.
- Ihr Antrag kann im Rahmen des Asylverfahrens an der Grenze geprüft werden. (Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie spezifische Informationen über das Verfahren.)
- Ihr Antrag könnte auch beschleunigt bearbeitet werden. In diesem Fall wird die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag auf drei Monate verkürzt. Das beschleunigte Verfahren kann auch aus anderen spezifischen Gründen angewandt werden. Die Behörden informieren Sie und geben Ihnen weitere Erläuterungen, falls das beschleunigte Verfahren auf Sie angewandt wird.
Der internationale Schutz kann Ihnen auch entzogen werden, wenn die Behörden später feststellen, dass Sie während des Asylverfahrens nicht die Wahrheit gesagt haben.
Können Sie Ihren Asylantrag zurücknehmen?
Sie können jederzeit während des Asylverfahrens beschließen, Ihren Antrag zurückzunehmen, z. B. weil Sie sich für eine Rückkehr in Ihr Land entschieden haben. In diesem Fall verlieren Sie Ihren Status als Antragstellerin bzw. Antragsteller auf internationalen Schutz.
Während des Asylverfahrens können Sie jederzeit beschließen, freiwillig in
- Ihr Herkunftsland oder
- ein Transitland oder ein anderes Drittland zurückzukehren, wenn Sie dazu berechtigt sind.
Wenn Sie beschließen, freiwillig zurückzukehren, wird Ihr Asylverfahren eingestellt, und Sie haben nicht mehr das Recht, in Österreich zu bleiben.
Wenn Sie freiwillig zurückkehren möchten, wenden Sie sich bitte an die BBU GmbH oder besuchen Sie Return from Austria, um weitere Informationen zu erhalten. Die BBU GmbH kann Sie bei Ihrer freiwilligen Rückkehr unterstützen und Ihnen entsprechende Beratung anbieten. Nutzen Sie dieses Gespräch, um sich beraten zu lassen und zu klären, welche Unterstützung Sie für Ihre sichere und legale Rückkehr erhalten.
Was geschieht als Nächstes?
Nachdem Sie Asyl beantragt haben, wird Ihr Antrag registriert. In diesem nächsten Schritt werden Ihre persönlichen Daten erfasst.