Die Registrierung Ihres Antrages
In diesem Schritt wird Ihr Antrag registriert und Ihre persönlichen Daten werden erfasst.
Dies hilft den Behörden bei der Bearbeitung Ihres Asylantrags.
Nach der Registrierung erhalten Sie ein offizielles Dokument mit wichtigen Informationen zu Ihrem Fall. Auf diesem Dokument ist auch angegeben, in welchem Verfahren Ihr Asylantrag bearbeitet wird.
Falls Ihr Antrag nicht im regulären Verfahren geprüft wird, finden Sie hier weitere Informationen zu dem für Sie geltenden Verfahren.
Was passiert in diesem Schritt?
Ihr Antrag auf internationalen Schutz wird von der Polizei im Auftrag des BFA an dem Datum und zu der Uhrzeit registriert, die Ihnen mitgeteilt werden. Die Registrierung muss spätestens innerhalb von 5 Tagen nach der Antragstellung oder der Überprüfung (Screening) erfolgen.
Sie müssen sich zu dem Ort begeben, der Ihnen mitgeteilt wird.
Wenn Sie Ihren Antrag bei einer anderen Behörde als der Polizei stellen, muss die Registrierung innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
In manchen Fällen kann vor der Registrierung eine Überprüfung (Screening) stattfinden. Dabei handelt es sich um eine erste Überprüfung Ihrer Situation.
Während der Registrierung erfassen die Behörden Ihre grundlegenden persönlichen Daten, wie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihr Herkunftsland sowie Angaben zu Ihren Familienangehörigen. Zudem werden Ihre Fingerabdrücke abgenommen und ein Foto gemacht. Dies dient dazu, Ihre Identität festzustellen und zu prüfen, welcher Staat für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig ist.
Ihre Fingerabdrücke werden in einer europäischen Datenbank namens Eurodac gespeichert. Dies dient dazu zu überprüfen, ob Sie bereits in einem anderen europäischen Staat einen Asylantrag gestellt haben.
Ihre Fingerabdrücke werden erfasst.
Sie werden fotografiert.
Sie werden aufgefordert, alle Ihre Ausweis-, Reise- und sonstigen relevanten Unterlagen vorzulegen.
Sie werden aufgefordert, Ihre persönlichen Daten anzugeben. Sie werden auch nach etwaigen Familienangehörigen gefragt, die in diesem Land oder einem anderen EU+ Land wohnen. Eventuell werden weitere Angaben zu Ihrer Person erhoben.
Sie werden aufgefordert, Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) anzugeben.
Sie und Ihre Gegenstände können durchsucht werden. Ihre persönlichen Gegenstände bleiben Ihr Eigentum und werden Ihnen zurückgegeben, mit Ausnahme von Gegenständen, die als gefährlich eingestuft werden.
Sie müssen sich vielleicht einer medizinischen Untersuchung unterziehen.
Die Reihenfolge dieser Schritte kann unterschiedlich sein, aber alle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gleich behandelt. Die gesammelten Daten werden sicher in nationalen und europäischen Datenbanken gespeichert.
Es ist Ihre Pflicht und liegt in Ihrem eigenen Interesse, die Wahrheit zu sagen und mit den Behörden zusammenzuarbeiten.
Bitte beachten Sie:
Die Registrierung bedeutet noch nicht, dass Sie Ihren Asylantrag bereits formell eingereicht haben. Dies erfolgt im nächsten Schritt, der als Einreichung bezeichnet wird.
Nach der Registrierung erhalten Sie ein amtliches Dokument, das belegt, dass Sie einen Antrag gestellt und registriert haben. Sie müssen es immer bei sich tragen.
Auf diesem Dokument ist auch angegeben, in welchem Verfahren Ihr Asylantrag geprüft wird.
Was ist eine Überprüfung (Screening)?
Vor der Registrierung Ihres Antrags kann in bestimmten Fällen eine Überprüfung (Screening) stattfinden.
Die Überprüfung (Screening) ist ein Vorverfahren, das vor allem zur Anwendung kommt, wenn Sie irregulär nach Österreich einreisen, an der Grenze einen Asylantrag stellen oder sich ohne Aufenthaltsrecht im österreichischen Bundesgebiet aufhalten. Eine Überprüfung (Screening) kann auch dann stattfinden, wenn Sie keinen Asylantrag stellen.
Wenn Sie ohne Reisepass oder Visum angekommen sind, müssen Sie eine Überprüfung (Screening) durchlaufen, die aus vier Kontrollen besteht:
Ein Polizei- oder Grenzschutzbeamter wird Sie nach Ihrem Namen, Ihrem Alter, Ihrer Herkunft und Einzelheiten zu Ihrer Reise fragen.
Alle Personen über 6 Jahre werden fotografiert und ihre Fingerabdrücke werden genommen.
Sie könnten auch durchsucht werden, und Ihre Sachen könnten bis nach der Überprüfung aufbewahrt werden.
Zeigen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle Ihre Dokumente, wie Ihren Personalausweis oder Ihre Geburtsurkunde, auch wenn Sie davon nur Fotos auf Ihrem Handy haben.
Ein Arzt bzw. eine Ärztin oder eine Pflegekraft werden Sie auf Krankheiten und andere Gesundheitsprobleme untersuchen.
Legen Sie Ihre medizinischen Unterlagen oder Ihren Impfausweis vor, wenn Sie sie bei sich haben.
Es werden Ihnen speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen. Sagen Sie ihnen, wenn Sie besorgt, traurig oder verängstigt sind oder nach Ihren Familienangehörigen suchen.
Alle von Ihnen geteilten Informationen bleiben vertraulich und werden nicht an die Behörden Ihres Heimatlandes weitergegeben.
Wenn Sie an einer Außengrenze der EU aufgegriffen wurden, kann das Screening bis zu 7 Tage dauern. Bei Aufgriff an der Außengrenze gelten Sie nicht als eingereist, haben aber alle grundlegenden Rechte.
Wenn Sie im Landesinneren (Binnengrenze oder Inland) aufgegriffen wurden, dauert das Screening bis zu 3 Tage (72 Stunden).
Das Screening findet an einem von der Behörde bestimmten Ort statt.
Während der Überprüfung (Screening) werden Ihnen am Überprüfungsort Unterkunft, Verpflegung, Zugang zu sanitären Einrichtungen sowie eine medizinische Grundversorgung zur Verfügung gestellt.
Sie haben das Recht auf:
- menschenwürdige Behandlung und Wahrung Ihrer Grundrechte,
- Dolmetscher- oder Sprachmittlungsdienste,
- medizinische Versorgung im Bedarfsfall,
- rechtliche Beratung oder Unterstützung,
- Beschwerdeeinlegung, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen,
- Einsicht in Ihre Daten sowie das Recht auf deren Berichtigung.
Sie sind verpflichtet:
- richtige und vollständige Angaben zu Ihrer Identität zu machen,
- Reisedokumente oder sonstige Unterlagen vorzulegen,
- Fingerabdrücke und Lichtbild abzugeben,
- während des Screenings am zugewiesenen Ort zu bleiben,
- mit den Behörden zu kooperieren und die gestellten Fragen zu beantworten
Warum müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben und sich fotografieren lassen?
Während der Registrierung werden Ihre biometrischen Daten von den Behörden erfasst.
Biometrische Daten sind Fingerabdrücke und Ihr Lichtbild.
Diese Daten werden zusammen mit Angaben zu Ihrer Identität und weiteren sachdienlichen Informationen an die Eurodac-Datenbank übermittelt.
Eurodac ist eine europäische Datenbank, in der Informationen über bestimmte Kategorien von Personen, die in EU+ Länder einreisen, gespeichert und verglichen werden.
Die Eurodac-Datenbank wird von 31 EU+ Ländern genutzt, die Ihre Daten verarbeiten und Ihre Informationen abrufen können. Wenn Sie ohne Erlaubnis in ein anderes EU+ Land reisen und Ihre Daten erneut erfasst werden, werden alle Ihre in Eurodac gespeicherten Daten von den Behörden dieses Landes eingesehen. In einigen Fällen werden Ihre Daten durch neue Informationen aktualisiert.
Die EU+ Länder sind:
die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU):
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, die Republik Irland, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und
4 weitere Staaten:
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Eurodac verfolgt fünf Hauptziele:
-
Unterstützung der EU+ Länder bei der Entscheidung darüber, welches Land für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist
-
Unterstützung bei der Überwachung der regulären und irregulären Migration in die EU+ Länder
-
Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden und Verhütung von Kriminalität und Terrorismus
-
Sicherstellung, dass in Europa ankommende Kinder aufgefunden und geschützt werden können
-
Sicherstellung der korrekten Funktionsweise anderer europäischer Datenbanken, die Informationen über Aspekte wie Visa enthalten
Eurodac enthält Daten von Personen, die keine Staatsangehörigen eines EU+ Landes sind, und:
- internationalen Schutz beantragt haben
- ohne Erlaubnis die Grenze eines EU+ Landes überschritten haben
- in ein EU+ Land ausgeschifft wurden, nachdem sie auf See gerettet wurden
- sich illegal in einem EU+ Land aufhalten
- im Rahmen eines Neuansiedlungs- oder humanitären Aufnahmeprogramms der EU oder eines nationalen Neuansiedlungsprogramms in ein EU+ Land eingereist sind
- denen vorübergehender Schutz gewährt wurde.
Folgende Informationen werden immer gespeichert:
- Ihre Fingerabdrücke
- ein Lichtbild Ihres Gesichts
- alle Namen, die Sie jetzt verwenden oder in der Vergangenheit verwendet haben
- Ihr Geburtsdatum
- Ihr Geburtsort
-
Ihre Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten
-
Ihr Geschlecht
-
Kopien der von Ihnen verwendeten Ausweise- oder Reisedokumente, soweit verfügbar, einschließlich Angaben zu deren Echtheit
-
die Nutzerkennung der Beamtin bzw. des Beamten, die/der Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihr Lichtbild erstellt hat, und das jeweilige Datum, an dem Ihre Daten erfasst und übermittelt wurden
-
das Land, in dem Sie internationalen Schutz beantragt haben
-
das Datum des Antrags auf internationalen Schutz
Die folgenden Informationen werden, falls erforderlich, ebenfalls in Eurodac gespeichert:
- das für die Prüfung Ihres Antrags zuständige Land
- wenn Sie übernommen werden, das EU+ Übernahmeland
- ob Ihr Antrag abgelehnt wurde und Sie nicht berechtigt sind, in den EU+ Ländern zu verbleiben
- ob Ihr Antrag im Rahmen des Grenzverfahrens geprüft und abgelehnt wurde oder Ihr Antrag als zurückgenommen betrachtet wurde
- Informationen über Visa, die Ihnen von einem EU+ Land ausgestellt wurden
- Informationen zu den Zeitpunkten, zu denen Sie die Region der EU+ Länder verlassen haben
- Informationen darüber, ob Sie ein Angebot zur freiwilligen Rückkehr in Ihr Heimatland angenommen haben
Das Ergebnis der an Ihnen durchgeführten Sicherheitskontrolle wird gespeichert, wenn die Behörden festgestellt haben, dass Sie
- im Besitz einer Waffe sind
- gewalttätig sind
- an terroristischen Straftaten beteiligt waren
- eine schwere Straftat begangen haben, für die Sie in einem anderen EU+ Land festgenommen werden könnten
In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass Sie eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellen könnten. Dies wird zusammen mit dem oder den oben genannten Gründen in Eurodac gespeichert.
Wenn die EU+ Länder Sie nicht mehr als Bedrohung für die innere Sicherheit betrachten, werden diese Informationen gelöscht.
Sie haben das Recht, in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen einzusehen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren.
Ihre Daten werden für 10 Jahre gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.
Wenn Sie vor Ablauf dieses Zeitraums die Staatsangehörigkeit eines EU+-Staates erhalten, werden Ihre Daten gelöscht. Die Löschung Ihrer Daten hat keinen Einfluss auf Ihren Status in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit Sie erhalten haben.
Die nationalen Asylbehörden des EU+-Staates erfassen Ihre biometrischen Daten und übermitteln diese zusammen mit weiteren relevanten Daten an Eurodac und erhalten das Ergebnis des Abgleichs.
Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung sowie nationale Polizeibehörden können zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung schwerer Straftaten und terroristischer Handlungen Zugang zu Eurodac beantragen. Sie können in Eurodac nach Ihren Daten suchen.
Wichtig!
Die Behörden Ihres Herkunftslandes haben keinen Zugriff auf diese Informationen.
Jedes EU+ Land verfügt über eine Behörde, die die Datennutzung kontrolliert. Sie haben das Recht, sich an die Datenverantwortliche bzw. den Datenverantwortlichen und die Datenschutzbeauftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten zu wenden und Zugang zu Ihren in Eurodac gespeicherten Daten zu beantragen.
Sie können eine Berichtigung Ihrer Daten beantragen, wenn Sie der Ansicht sind, dass diese
- ungenau sind und berichtigt werden müssen;
- unvollständig sind und aktualisiert werden müssen;
Sie können eine Löschung Ihrer Daten beantragen, wenn Sie der Ansicht sind, dass diese
- unrechtmäßig in Eurodac eingegeben wurden.
Dazu können Sie Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren.
Sie können bei der nationalen Aufsichtsbehörde eine förmliche Beschwerde einreichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der Datenschutzbehörde.
Was geschieht, wenn Sie sich weigern, Ihre Fingerabdrücke abzugeben?
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre biometrischen Daten bereitzustellen.
Es gibt wichtige Gründe, warum Ihre Fingerabdrücke benötigt werden. Wenn Sie Asyl beantragt haben, ist dies ein notwendiger Verfahrensschritt.
Fingerabdruckdaten können auch dazu beitragen, Familienangehörige zu finden, die sich in den EU+ Ländern aufhalten.
Wenn Ihre Fingerkuppen beschädigt sind, werden später erneut Fingerabdrücke abgenommen.
Wenn Sie Ihre Fingerabdrücke absichtlich beschädigen, hat dies negative Folgen für Sie. Wenn Sie beispielsweise einen Asylantrag gestellt haben, kann das Verfahren eingestellt werden.
Wird das Verfahren in Ihrem Fall eingestellt, so gelten Sie nicht mehr als Antragstellerin bzw. Antragsteller. Sie verlieren dann ab sofort alle mit diesem Status verbundenen Rechte.
Die Behörden der EU+ Länder können als letztes Mittel Zwang ausüben, um Ihre biometrischen Daten zu erhalten. Als letztes Mittel können sie Sie auch in Haft nehmen, um Ihre Identität festzustellen oder zu überprüfen.
Wenn Sie sich weigern, den Behörden dieses Landes Ihre Fingerabdruckdaten zur Verfügung zu stellen, hat dies ernsthafte Konsequenzen für Sie.
Welches Land prüft Ihren Antrag?
Sie haben einen gesicherten Anspruch darauf, dass ein EU+ Land Ihren Antrag auf internationalen Schutz prüfen wird. Sie können das Land nicht auswählen.
Das Land, das Ihren Antrag prüft, wird nach den Vorschriften der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement bestimmt. Wenn Sie ohne Erlaubnis in ein anderes EU+ Land reisen und Ihre Fingerabdrücke erneut abgenommen werden, werden alle Ihre in Eurodac gespeicherten Daten von den Behörden dieses Landes eingesehen.
Die Behörden entscheiden mithilfe eines Verfahrens, welches EU+ Land für Ihren Antrag auf internationalen Schutz zuständig ist. Dies wird als Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit bezeichnet. Erfahren Sie hier mehr.
Ihre Rechte und Pflichten in diesem Schritt
Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Asyl beantragen, haben Sie wichtige Rechte und Pflichten. Wenn Sie Ihre Pflichten nicht einhalten, kann dies ernsthafte Folgen für Ihr Asylverfahren haben. Erfahren Sie hier mehr.
Was passiert als Nächstes?
Die Registrierung bedeutet noch nicht, dass Sie Ihren Asylantrag bereits formell eingereicht haben. Dieser Schritt ist notwendig, um Ihr Asylverfahren offiziell zu beginnen und muss innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Registrierung Ihres Antrags erfolgen. Dies geschieht im nächsten Schritt.