Die Einreichung Ihres Antrages
In diesem Schritt reichen Sie Ihren Asylantrag formell ein.
Dies ist der offizielle Beginn Ihres Asylverfahrens.
Was passiert in diesem Schritt?
Sobald Ihr Antrag registriert wurde, müssen Sie ihn an dem Ort, an dem Datum und zu der Uhrzeit einreichen, die Ihnen bei der Registrierung mitgeteilt werden.
Die Einreichung muss spätestens innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Registrierung Ihres Antrags erfolgen.
Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihren Antrag einreichen. Wenn Sie Ihren Antrag nicht einreichen, gilt er als zurückgenommen, es sei denn, der Grund für die Nicht-Einreichung liegt außerhalb Ihrer Kontrolle. Das bedeutet, dass Sie Ihren Status als Antragstellerin bzw. Antragsteller, Ihr Recht auf Unterstützung und Dienstleistungen bei der Aufnahme und Ihr Recht, in diesem Land zu bleiben, verlieren.
Sie werden aufgefordert, alle verfügbaren Informationen und Unterlagen einzureichen, die Ihren Antrag stützen. Dazu gehören Informationen und Dokumente zu folgenden Themen:
- Ihr Heimatland und jedes Land, in dem Sie gelebt haben,
- die Gründe, warum Sie Ihr Land verlassen haben und warum Sie nicht zurückkehren möchten,
- Ihr Hintergrund und der Hintergrund Ihrer Familie,
- Details zu Ihrer Reise nach und durch Europa,
- frühere Anträge auf internationalen Schutz.
Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie ein amtliches Dokument, das belegt, dass Sie internationalen Schutz beantragt haben.
Dieses Dokument enthält Ihren Namen und Ihre personenbezogenen Daten. Sie müssen es jederzeit bei sich tragen. Dieses Dokument ist kein Reisedokument.
Sie dürfen das Dokument nicht verlieren. Geben Sie es nicht an andere weiter.
Ihre Rechte in diesem Schritt
Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Asyl beantragen, haben Sie wichtige Rechte. Die wichtigsten Rechte während der Einreichung werden im Folgenden erklärt. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, hilft Ihnen eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher, mit den Behörden zu kommunizieren, und begleitet Sie bei der Registrierung und der Einreichung Ihres Antrags sowie bei Ihrer persönlichen Anhörung. Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind neutral, das heißt, sie bevorzugen niemanden. Sie respektieren die Vertraulichkeit und geben nichts, was Sie sagen, an Personen außerhalb der zuständigen Behörden weiter.
Dolmetscherinnen und Dolmetscher haben keinen Einfluss auf das Ergebnis der Entscheidung.
Informieren Sie sofort die Behörden, wenn Sie die Dolmetscherin oder den Dolmetscher nicht verstehen oder wenn Sie der Meinung sind, dass er/sie nicht neutral ist.
Sie dürfen darum bitten, dass die Übersetzung oder die persönliche Anhörung entweder von einem Mann oder einer Frau durchgeführt werden, wenn Ihnen das hilft, sich offen auszudrücken. Je nach Ihren Gründen und je nach Verfügbarkeit wird Ihre Bitte berücksichtigt.
Sie können während des Asylverfahrens kostenlose Rechtsauskunft beantragen.
Rechtsauskunft bedeutet, dass Sie allgemeine Erläuterungen zu folgenden Themen erhalten können:
- Ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren
- die verschiedenen Verfahren
- allgemeine rechtliche Fragen zum Asylverfahren
Hier können Sie Informationen und Rechtsberatung anfordern.
Ihre Pflichten in diesem Schritt
Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Asyl beantragen, haben Sie auch bestimmte Pflichten. Die wichtigsten Pflichten während der Einreichung werden im Folgenden erklärt. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.
Wenn Sie Ausweispapiere bei sich haben, müssen Sie diese so bald wie möglich vorlegen.
Sie müssen alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die den Behörden bei der Prüfung Ihres Antrags oder bei der Entscheidung, welches Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist, helfen könnten. Bei diesen Dokumenten kann es sich zum Beispiel um einen Reisepass, eine Heiratsurkunde, ein Familienbuch, einen Militärausweis, einen Beschäftigungsnachweis, eine Mitgliedskarte einer politischen Partei, Bescheinigungen, Gerichts- und Polizeiberichte, Fotos sowie medizinische oder psychologische Unterlagen handeln.
Sie müssen keine Dokumente vorlegen, die nur allgemeine Informationen über Ihr Land enthalten. Die Asylbehörden kennen die Lage in Ihrem Land.
Sie sollten bei der Einreichung Ihres Antrags so bald wie möglich alle Informationen und Unterlagen vorlegen. Wenn Sie nicht sofort auf die Unterlagen zugreifen können, müssen Sie diese einreichen, sobald Sie sie haben, bis die Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wurde.
Es ist zwingend erforderlich, Originaldokumente vorzulegen, sofern dies möglich ist. Sie dürfen keine Ausweisdokumente vernichten oder wegwerfen. Sie dürfen keine relevanten Dokumente zurückhalten. Sie dürfen niemals gefälschte oder verfälschte Dokumente einreichen.
Wenn möglich und sofern dies keine Gefahr darstellt, bitten Sie Ihre Freunde oder Verwandten, Ihnen Ihre Dokumente zuzusenden.
Auf Anfrage der Behörden müssen Sie Folgendes tun:
- Machen Sie Angaben zu Ihrer Person.
- Legen Sie Ihre Ausweispapiere vor. Wenn Sie diese Dokumente nicht bei sich haben, erklären Sie warum.
- Lassen Sie Ihre Fingerabdrücke erfassen und sich fotografieren.
-
Reichen Sie Ihren Antrag zu einem bestimmten Datum und an einem bestimmten Ort ein..
-
Nehmen Sie an der persönlichen Anhörung teil und beantworten Sie alle Fragen.
- Erklären Sie sich bereit, durchsucht zu werden und Ihre Sachen durchsuchen zu lassen, wenn die Behörden sie dazu auffordern. Eine Durchsuchung findet nur dann statt, wenn sie notwendig und gerechtfertigt ist. Die Behörde erklärt die Gründe für die Durchsuchung. Die Durchsuchung wird von einer Person gleichen Geschlechts und unter Achtung Ihrer Würde durchgeführt.
Die Behörden müssen Sie bezüglich Ihres Antrags auf internationalen Schutz erreichen können.
Wenn sich Ihre Anschrift, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Telefonnummer ändert, teilen Sie dies den Behörden sofort mit.
Denken Sie daran, dass Sie Österreich während der Prüfung Ihres Antrags nicht verlassen dürfen.
Wenn Sie in einer Einrichtung untergebracht sind, dürfen Sie ohne Genehmigung der Behörden nicht Ihren Aufenthaltsort wechseln.
Was passiert, wenn Sie Ihre Pflichten nicht einhalten?
Wenn Sie Ihre Pflichten nicht einhalten, kann dies ernsthafte Folgen für Ihr Asylverfahren haben. Die wichtigsten Konsequenzen während der Einreichung werden im Folgenden erklärt. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.
Ihr Antrag wird als zurückgenommen oder abgelehnt eingestuft. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Status als Antragstellerin bzw. Antragsteller auf internationalen Schutz und alle damit verbundenen Rechte verlieren können.
Das wird passieren, wenn Sie sich weigern:
- auf Anfrage der Behörden Informationen bereitzustellen,
- Ihre Fingerabdrücke erfassen oder sich fotografieren zu lassen,
- Ihre Anschrift anzugeben,
- Fragen während Ihrer persönlichen Anhörung zu beantworten.
Das wird auch passieren, wenn Sie:
- Ihren Antrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einreichen, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt,
- nicht zur persönlichen Anhörung erscheinen, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt,
- sich nicht bei den Behörden melden, wenn sie dazu aufgefordert werden,
- den Ort verlassen, an dem Sie sich aufhalten müssen,
- für die Behörden nicht erreichbar sind,
- das Land verlassen.
Wenn Sie in Bezug auf Ihre Identität oder Ihren Antrag irreführende oder falsche Angaben machen oder Dokumente vernichten oder fälschen, kann sich das negativ auf die Bewertung Ihres Asylantrags auswirken.
- Ihr Antrag kann abgelehnt werden und Sie erhalten vielleicht keinen internationalen Schutz.
- Ihr Antrag kann im Rahmen des Asylverfahrens an der Grenze geprüft werden. (Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie spezifische Informationen über das Verfahren.)
- Ihr Antrag könnte auch schneller bearbeitet werden. In diesem Fall wird die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag auf drei Monate verkürzt. Das beschleunigte Verfahren kann auch aus anderen spezifischen Gründen angewandt werden. Die Behörden informieren Sie und geben Ihnen weitere Erläuterungen, falls das beschleunigte Verfahren auf Sie angewandt wird.
Der internationale Schutz kann Ihnen auch entzogen werden, wenn die Behörden später feststellen, dass Sie während des Asylverfahrens nicht die Wahrheit gesagt haben.
Was passiert als Nächstes?
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, ist die erste Phase des Verfahrens abgeschlossen.
Die nächste Phase, die Prüfung Ihres Antrags, beginnt mit einer Einladung zu einer persönlichen Anhörung.