Vulnerable Personen

Manche Menschen benötigen während des Asylverfahrens zusätzliche Garantien.

Das kann der Fall sein, wenn Sie krank sind, eine Behinderung haben, schwanger sind oder sich um eine Person kümmern, die Ihre Hilfe benötigt.

Es ist wichtig, dass Sie den Behörden Ihre Situation mitteilen, damit sie Sie unterstützen können. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Garantien und die Unterstützung, die Sie erhalten können.

Wie sieht das Verfahren aus, wenn Sie mit einem abhängigen Erwachsenen angekommen sind?

Wenn Sie für eine Person verantwortlich sind, die 18 Jahre alt oder älter ist und eine Behinderung mit Einschränkung der Entscheidungsfähigkeit hat, können Sie in ihrem Namen internationalen Schutz beantragen und einen Antrag stellen.

Sie und diese Person müssen bei der Einreichung des Antrags anwesend sein.

Wie berücksichtigen die Behörden besondere Bedürfnisse?

Sie sollten die Behörden so bald wie möglich informieren, wenn Sie besondere Unterstützung benötigen.

Diese Bedürfnisse können aus einer Vielzahl von Situationen entstehen, wie Schwangerschaft, Krankheit oder Erfahrungen mit psychischer, physischer oder sexueller Gewalt.

Die Behörden beurteilen Ihre Situation und gewähren Ihnen womöglich zusätzliche Unterstützung, um Ihnen die Teilnahme am Asylverfahren zu erleichtern. Sie können zum Beispiel Fachkräfte für Ihren Fall hinzuziehen oder die Dauer des Asylverfahrens anpassen.

Sie haben das Recht auf spezielle Unterstützung, wenn Sie besondere Bedürfnisse haben

Bitte sagen Sie es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn:

  • Sie krank oder verletzt sind,
  • Sie schwanger sind oder sein könnten,
  • Sie Familienmitglieder haben, die besondere Unterstützung benötigen,
  • Sie eine Behinderung haben (z. B. eingeschränkte Mobilität, Hörverlust, Sehbehinderung),
  • Sie sich ständig nervös, besorgt oder ängstlich fühlen, nicht schlafen können oder schlechte Gedanken haben,
  • Sie in der Vergangenheit Opfer von Gewalt oder Folter geworden sind,
  • Sie sich unsicher fühlen oder Angst vor jemandem haben – vor jemand Fremden oder Bekannten,
  • Sie jemand gezwungen hat oder zwingt, etwas zu machen, das Sie nicht wollen,
  • Sie sich wegen Ihres Glaubens, Ihrer sexuellen Orientierung, Ihrer Kleidung oder Ihres Verhaltens unsicher fühlen,
  • Sie jünger als 18 Jahre und ohne Ihre Eltern – also allein oder mit anderen Familienmitgliedern – hierher gekommen sind.

Eine spezielle Unterstützung ist nur möglich, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Ihre besonderen Bedürfnisse Bescheid wissen.

Spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen Fragen stellen, um:

  • Ihre besonderen Bedürfnisse zu beurteilen,
  • herauszufinden, welche spezielle Unterstützung für Sie am besten ist.

Dies wird als Beurteilung besonderer Bedürfnisse bezeichnet.

Wenn nötig, helfen Dolmetscherinnen und Dolmetscher Ihnen, sich in einer Sprache zu verständigen, die Sie verstehen.

Wenden Sie sich immer an die Mitarbeitenden der Betreuungseinrichtung, wenn Sie spezielle Unterstützung benötigen.

Diese Unterstützung bekommen Sie so lange, wie nach Einschätzung der Behörden für Sie erforderlich.

Sie können dem Arzt bzw. der Ärztin, der Pflegekraft und den spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertrauen und offen mit ihnen sprechen. Alle Informationen werden vertraulich behandelt – sie werden ohne Ihre Zustimmung nicht an andere Personen weitergegeben.

Die einzige Ausnahme ist, wenn Ihr Leben oder das Leben eines anderen Menschen in Gefahr ist.

Wo werden Sie untergebracht?

Die Behörde teilt Ihnen mit, wo Sie untergebracht werden, und erklärt Ihnen die Bedingungen.

Wo Sie untergebracht werden, während die Behörden Ihren Antrag auf internationalen Schutz prüfen, hängt von vielen Faktoren ab.

Ganz egal, wo Sie untergebracht sind: Sie haben das Recht auf

  • Sicherheit: niemand, auch nicht das Personal, darf Sie bedrohen, beleidigen oder verletzen
  • gemeinsame Unterbringung mit Ihrem Ehemann, Ihrer Ehefrau, Ihren Kindern und Geschwistern unter 18 Jahren oder einem erwachsenen Angehörigen, der tägliche Pflege benötigt
  • gemeinsame Unterbringung mit Ihren Angehörigen, wenn Sie ein Erwachsener sind, der tägliche Pflege benötigt
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit Ihren Familienangehörigen und bei der Suche nach Ihren Familienangehörigen, wenn Sie nicht wissen, wo sie sind

Was ist, wenn sich ein abhängiges Familienmitglied in einem anderen Land befindet?

Die Behörden entscheiden mithilfe eines Verfahrens, welches EU+ Land für Ihren Antrag auf internationalen Schutz zuständig ist. Wenn dies Ihr erster Antrag auf internationalen Schutz in einem EU+ Land ist, gibt es mehrere Gründe, warum ein bestimmtes EU+ Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig sein kann.

Einer davon ist, wenn Sie auf die Pflege eines Familienmitglieds angewiesen sind, das sich in einem anderen EU+ Land befindet, oder Sie ein Familienmitglied in einem EU+ Land haben, das auf Ihre Pflege angewiesen ist.

Das abhängige Familienmitglied benötigt möglicherweise aufgrund folgender Umstände Unterstützung:

  • einer Schwangerschaft
  • eines neugeborenen Kinds
  • einer schweren psychischen oder körperlichen Erkrankung
  • einer schweren Behinderung
  • eines schweren psychischen Traumas
  • seines hohen Alters.

In Fällen von Abhängigkeit müssen Sie nachweisen können, dass Sie in der Lage sind, für die abhängige Person zu sorgen, oder dass Ihr Familienmitglied in der Lage ist, für Sie zu sorgen.

Möchten Sie mehr über das Asylverfahren wissen?

Hier finden Sie weitere Informationen zum regulären Asylverfahren und zu allen Schritten: