Familien

Wenn du gemeinsam mit deiner Familie Asyl beantragst, gelten besondere Regeln und Unterstützungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass ihr geschützt seid und gut versorgt werdet.

Auf dieser Seite erfährst du, wo deine Familie untergebracht werden kann, wie das Wohl von Kindern geschützt wird, welche Rolle die Eltern haben und wie das Asylverfahren für Familien abläuft.

Außerdem erhältst du Informationen darüber, was passiert, wenn sich Familienmitglieder in einem anderen europäischen Land befinden und wo du weitere Unterstützung finden kannst.

Wo werden du und deine Familie untergebracht?

Die Behörden müssen dir einen sicheren und geeigneten Schlafplatz zuweisen – das wird als Aufnahme bezeichnet. Sie erklären dir, wie du an Essen und lebensnotwendige Dinge kommst. Normalerweise wohnen Kinder mit Familien in Familienunterkünften.

Der Ort, an dem ihr untergebracht werdet, während die Behörden euren Asylantrag prüfen, hängt von eurer Situation ab.

Die Mitarbeitenden der Betreuungseinrichtung informieren euch darüber, wo ihr untergebracht werdet, z. B. in einer bestimmten Unterkunft, Stadt oder Region.

Diese Entscheidung kann von den freien Plätzen oder den Bedürfnissen deiner Familie abhängen.

Wenn deine Familie außerhalb der zugewiesenen Unterkunft bleiben oder die Stadt oder die Region für kurze Zeit verlassen möchte, müsst ihr die Behörde um Erlaubnis bitten.

Du und deine Familie werdet Unterstützung und Dienstleistungen nur an dem Ort bekommen, an dem die Behörden euch untergebracht haben.

In sehr seltenen Fällen werden Familien in einer Einrichtung untergebracht, in der sie nicht kommen und gehen dürfen, wann sie möchten. Wenn das bei euch so ist, werden euch ein Rechtsbeistand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen.

Ganz egal, wo ihr untergebracht seid: Du hast das Recht auf

  • gemeinsame Unterbringung mit deiner Familie
  • Hilfe bei der Suche nach deinen Familienangehörigen, wenn du nicht weißt, wo sie sind.

Was ist eine Beurteilung des Kindeswohls?

In Europa gilt jede Person unter 18 Jahren als Kind und hat Anspruch auf besondere Unterstützung.

Erwachsene, die Kinder betreuen, wie Eltern oder Vertretungen, sollten dich stets an erster Stelle setzen. Jedes Kind hat ein Recht auf ein sicheres und gesundes Leben, Nahrung, Schule, Spielzeit und eine liebevolle Familie. Das Kindeswohl zu berücksichtigen bedeutet, die besten Entscheidungen zu treffen und die besten Lösungen zu finden, damit ein Kind sicher, glücklich und gesund ist.

Das Wohl jedes Kindes ist wichtig. Jeder Erwachsene, der sich um ein Kind kümmert, sollte überlegen, was für das Kind am besten ist. Doch das ist nicht immer einfach. Manchmal haben Betreuungspersonen Schwierigkeiten.

Hast du Schwierigkeiten? Du kannst die Mitarbeitenden immer um Hilfe und Unterstützung bitten. Du brauchst keine Angst zu haben, Probleme können gemeinsam gelöst werden.

Während deines Aufenthalts im Land können dir zum Beispiel folgende Fachleute helfen:

  • Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des BFA werden die Asylanträge von dir und deiner Familie prüfen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Grundversorgung können dich während des Aufenthaltes unterstützen, diese haben jedoch keinen Einfluss auf die Bearbeitung deines Asylantrags.
  • Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können im Alltag helfen oder bei speziellen Problemen Kontakt zu anderen Fachkräften herstellen.
  • Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte helfen dir, wenn du dich krank fühlst, verletzt bist oder medizinische Hilfe brauchst.
  • Psychologinnen und Psychologen helfen dir, wenn du traurig, wütend oder besorgt bist, Ängste hast oder nicht schlafen kannst.
  • Rechtsbeistände erklären dir, was beim Asylverfahren passiert und was passiert, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst.
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher können dir helfen, dich in einer Sprache zu verständigen, die du verstehst. Diese Dolmetscherinnen und Dolmetscher müssen genau das übersetzen, was du und die anderen sagen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren euch über gemeinnützige Vereine, die euch vielleicht Informationen und Hilfe bieten können.

Welche Rolle haben Sie als Eltern?

Wenn Sie Eltern sind, sind Sie während des Asylverfahrens für Ihre Kinder verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kinder vertreten und Entscheidungen für sie treffen. Die Behörden werden mit Ihnen über den Fall Ihrer Kinder kommunizieren.

Als Eltern müssen Sie:

  • Termine bei den Behörden wahrnehmen
  • richtige und vollständige Angaben machen
  • wichtige Entscheidungen für Ihre Kinder treffen

Es ist egal, wo Sie untergebracht werden: Regeln gibt es überall. Sie müssen zum Beispiel die anderen Bewohnerinnen und Bewohner und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektieren. Außerdem dürfen Sie während der Nachtruhe, insbesondere zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, nicht laut sein.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erklären Ihnen die Regeln und was passiert, wenn Sie sich nicht daran halten.

Alle Rechte und Pflichten im Asylverfahren gelten auch für Ihre Kinder. Als Eltern sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Kinder diese Pflichten einhalten. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte und Pflichten.

Kinder haben besondere Rechte. Eines der wichtigsten Rechte ist das Recht auf Bildung.

In Österreich müssen alle Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren zur Schule gehen. Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zur Schule zu schicken.

Wie sieht das Verfahren aus, wenn Sie mit Kindern angekommen sind?

Wenn Sie angekommen sind mit:

  • Ihren Kindern, die jünger als 18 Jahre sind, oder
  • Kindern unter 18 Jahren, für die Sie gesetzlich verantwortlich sind,

müssen auch diese Personen internationalen Schutz beantragen. Die Kinder müssen mit Ihnen zu den Behörden gehen.

Wenn Ihre Kinder 18 Jahre alt oder älter sind, müssen sie einen eigenen Antrag einreichen.

Jede volljährige antragstellende Person wird getrennt angehört. Ihre Kinder erhalten die Gelegenheit zu einer eigenen persönlichen Anhörung. Bei Kindern muss ein Erwachsener wie ein Elternteil oder eine Vertretung anwesend sein.

Wenn mehrere Familienmitglieder Asyl beantragen, werden ihre Fälle in der Regel gemeinsam geprüft. Dennoch erhält jede Person eine eigene Entscheidung. Wenn einem Familienmitglied Schutz gewährt wird, können auch die anderen nahen Familienangehörigen denselben Schutzstatus erhalten.

Zu den nahen Familienangehörigen gehören:

  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau
  • Ihre unverheiratete Partnerin oder Ihr unverheirateter Partner, mit der bzw. dem Sie in einer stabilen Beziehung leben
  • Ihre Kinder unter 18 Jahren (und unverheiratet)

Wenn Ihr Kind in Österreich geboren wird, nachdem Sie Asyl beantragt haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen dem BFA melden.

Ihr Kind erhält in der Regel denselben Schutzstatus wie Sie.

Was passiert, wenn deine Familie in einem anderen EU+ Land lebt?

Nach der Registrierung entscheiden die Behörden, welches Land deinen Antrag prüfen wird. Es wird entweder Österreich oder ein anderes europäisches Land sein. Du kannst das Land nicht auswählen, aber deine Interessen werden berücksichtigt. Die Behörden werden dir das erklären.

Es ist wichtig, dass du den Behörden bei der Registrierung Folgendes mitteilst:

  • ob du Familienangehörige in einem anderen europäischen Land hast,
  • ob du zuvor Asyl in einem anderen europäischen Land beantragt hast.

Wenn du Angehörige in Europa hast, sage den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alles, was du über deine Angehörigen weißt. Es ist möglich, dass du bei ihnen bleiben kannst, entweder in diesem Land oder in dem Land, in dem sie leben. Erfahre hier mehr über dieses Verfahren.

Möchtest du mehr über das Asylverfahren wissen?

Hier findest du weitere Informationen zum regulären Asylverfahren und zu allen Schritten: