Mögliche Folgen der Nichteinhaltung Ihrer Pflichten nach einer negativen Entscheidung in Österreich

Wenn Sie Ihre Pflichten nach einer negativen Asylentscheidung nicht einhalten, kann dies ernsthafte rechtliche und persönliche Folgen haben. Die Rückkehrberatung der BBU kann Ihnen dabei helfen, rechtzeitig eine freiwillige Rückkehr zu organisieren – bevor Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Folgen und was sie für Ihre Situation bedeuten.

Was passiert, wenn Sie Ihre Pflichten nicht einhalten?

Wenn Sie Ihre Pflichten nach einer negativen Entscheidung nicht einhalten, können verschiedene rechtliche Folgen eintreten. Im Folgenden sehen Sie die wichtigsten Folgen und was sie für Ihre Situation bedeuten.

Wenn Sie trotz bestehender Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig ausreisen, ist das BFA gesetzlich verpflichtet, Ihre Abschiebung durchzuführen.

Das bedeutet, dass Sie von der Polizei auch gegen Ihren Willen aus dem Land gebracht werden können.

Daher empfehlen wir Ihnen daher dringend, innerhalb der vorgesehenen Frist freiwillig in Ihr Herkunftsland zurückzukehren.

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Die Rückkehrberatung der BBU GmbH kann Ihnen dabei helfen, eine freiwillige Rückkehr rechtzeitig zu organisieren. Die Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater informieren Sie unter anderem darüber, wie eine freiwillige Rückkehr organisiert wird, ob die Kosten Ihrer Rückkehr übernommen werden können und ob Sie Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung haben.

Welche Unterstützung verfügbar ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen und Ihrem Rückkehrland ab. Weitere Informationen finden Sie unter: Return from Austria.

Ein unrechtmäßiger Aufenthalt in Österreich hat ernsthafte rechtliche und persönliche Konsequenzen.

Wichtige Folgen bei Nichtausreise:

  • Eine Festnahme kann erfolgen und Schubhaft kann verhängt werden, wenn Sie nicht erreichbar sind und nicht mit dem BFA kooperieren.
  • Der unrechtmäßige Aufenthalt gilt als Verwaltungsübertretung und kann jederzeit durch die Polizei geahndet werden.
  • Sie können ein Einreiseverbot für Österreich und den Schengenraum erhalten.
  • Sie haben keinen Zugang zu legaler Erwerbstätigkeit.
  • Unterstützungsleistungen werden bei Abschiebung nicht gewährt.

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Die Rückkehrberatung der BBU GmbH kann Ihnen dabei helfen, eine freiwillige Rückkehr rechtzeitig zu organisieren. Die Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater informieren Sie unter anderem darüber, wie eine freiwillige Rückkehr organisiert wird, ob die Kosten Ihrer Rückkehr übernommen werden können und ob Sie Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung haben.

Welche Unterstützung verfügbar ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen und Ihrem Rückkehrland ab. Weitere Informationen finden Sie unter: Return from Austria.

Wenn Sie nicht mit den Behörden zusammenarbeiten, können Sie den Zugang zur Grundversorgung verlieren. Dazu können Unterkunft, Essen oder finanzielle Unterstützung gehören.

In manchen Fällen kann die Unterstützung gekürzt oder vollständig eingestellt werden.

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Die Rückkehrberatung der BBU GmbH kann Ihnen dabei helfen, eine freiwillige Rückkehr rechtzeitig zu organisieren. Die Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater informieren Sie unter anderem darüber, wie eine freiwillige Rückkehr organisiert wird, ob die Kosten Ihrer Rückkehr übernommen werden können und ob Sie Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung haben.

Welche Unterstützung verfügbar ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen und Ihrem Rückkehrland ab. Weitere Informationen finden Sie unter: Return from Austria.

Was sind Ihre Rechte und Pflichten?

Auch nach einer negativen Entscheidung haben Sie weiterhin bestimmte Rechte, und Sie müssen auch bestimmte Pflichten einhalten.

Es ist wichtig, beides zu kennen. Hier erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und darüber, was Sie tun müssen: