Ihre Rechte nach einer negativen Entscheidung in Österreich

Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird, haben Sie dennoch wichtige Rechte. Diese Rechte helfen Ihnen, die Entscheidung zu verstehen, rechtliche Unterstützung zu erhalten und zu erfahren, welche Möglichkeiten Ihnen nun offenstehen.

Überblick über Ihre Rechte

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Rechte, die Sie nach einer negativen Entscheidung haben. 

Sie haben das Recht, eine offizielle schriftliche Entscheidung von den Behörden zu erhalten.

Eine schriftliche Entscheidung wird an Sie oder Ihren Rechtsbeistand, falls Sie einen haben, in der Regel per Post geschickt. Sie werden über das Ergebnis der Entscheidung in einer Sprache informiert, die Sie verstehen.

Wenn die Entscheidung negativ ausfällt, werden die Gründe dafür in der Entscheidung erklärt und Sie erhalten eine Rückkehrentscheidung, die Sie verpflichtet, in Ihr Land zurückzukehren.

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie einen Rechtsbehelf einlegen.

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie einen Rechtsbehelf einlegen. Das bedeutet, dass ein Gericht die Entscheidung überprüfen wird.

Sie können während des Rechtsbehelfsverfahrens kostenlos einen Rechtsbeistand beantragen. Dieser wird von der BBU GmbH zur Verfügung gestellt. Erfahren Sie hier mehr. 

Sie müssen Ihren Rechtsbehelf innerhalb der Frist einreichen, die in der Entscheidung angegeben ist. Falls Sie eine negative Entscheidung erhalten, bekommen Sie genauere Informationen dazu. Erfahren Sie hier mehr über das Recht auf Beschwerde.

Sie können während des Rechtsbehelfsverfahrens kostenlos einen Rechtsbeistand beantragen. Dieser wird von der BBU GmbH zur Verfügung gestellt. Erfahren Sie hier mehr.

Kostenlose Rechtsberatung und rechtliche Vertretung können Ihnen helfen, Ihre Beschwerde vorzubereiten und einzubringen. Eine Rechtsberaterin oder ein Rechtsberater kann Sie auch bei einer Verhandlung vor einem Gericht unterstützen, falls eine solche stattfindet.

Sie haben das Recht, in jeder Phase des Asylverfahrens auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand um Rat zu fragen. 

In manchen Fällen können Sie auch nach einer negativen Asylentscheidung weiterhin Leistungen der Grundversorgung erhalten, insbesondere wenn Sie Österreich nicht sofort verlassen können.

Die Grundversorgung kann Folgendes umfassen:

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Hygieneartikel
  • Kleidung

  • Medizinische Basisversorgung

Diese Unterstützung ist jedoch in der Regel begrenzt und hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Sie kann beispielsweise nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden oder davon abhängen, dass Sie mit den Behörden zusammenarbeiten, insbesondere im Hinblick auf Ihre Verpflichtung, das Land zu verlassen.

Wenn Sie nicht mit den Behörden zusammenarbeiten (zum Beispiel, wenn Sie ohne triftigen Grund nicht ausreisen), können diese Leistungen gekürzt oder eingestellt werden.

Jetzt beraten lassen

Die Rückkehrberatung der BBU GmbH kann Ihnen dabei helfen, eine freiwillige Rückkehr rechtzeitig zu organisieren. Die Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater informieren Sie unter anderem darüber, wie eine freiwillige Rückkehr organisiert wird, ob die Kosten Ihrer Rückkehr übernommen werden können und ob Sie Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung haben.

Welche Unterstützung verfügbar ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen und Ihrem Rückkehrland ab. Weitere Informationen finden Sie unter: Return from Austria

Was sind Ihre Pflichten und mögliche Folgen bei Nichteinhaltung?

Nach einer negativen Entscheidung haben Sie bestimmte Pflichten, die Sie einhalten müssen. Wenn Sie diese Pflichten nicht einhalten, kann es zu ernsthaften Folgen kommen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über Ihre Pflichten und darüber, was passieren kann, wenn diese nicht eingehalten werden.