Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit
Manchmal ist Österreich nicht für die Prüfung Ihres Asylantrags zuständig. Ein anderes EU+ Land kann verpflichtet sein, Ihren Fall zu prüfen.
Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zum Beispiel kann es darauf ankommen, wo Sie erstmals nach Europa eingereist sind oder ob sich Ihre Familie in einem anderen Land befindet.
Die Behörden werden Sie informieren, wenn auf Ihren Fall das Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit angewendet wird. Sie finden diese Information auch auf dem Dokument, das Sie nach der Registrierung erhalten haben.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was dieses Verfahren für Sie bedeutet.
Was ist die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement?
Die EU+ Länder haben sich auf ein gemeinsames Gesetz, die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMMVO), geeinigt. Dieses Gesetz trägt dazu bei, zu entscheiden, welches Land für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Dieses Gesetz ermöglicht es den EU+ Ländern auch, sich gegenseitig zu unterstützen, wenn ein Land zu viele Anträge gleichzeitig erhält.
Sie haben die Gewissheit, dass eines der EU+ Länder Ihren Antrag prüft, können sich jedoch nicht aussuchen, welches EU+ Land für Sie zuständig ist. Über das Land, das Ihren Antrag prüft, wird nach den Bestimmungen der AMMVO entschieden.
Die Behörden entscheiden mithilfe eines Verfahrens, welches EU+ Land für Ihren Antrag auf internationalen Schutz zuständig ist. Dies wird als Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit bezeichnet.
Dafür müssen Sie den Behörden Folgendes mitteilen:
- ob Sie ein Familienmitglied in einem EU+ Land haben,
- ob ein anderes EU+ Land Ihnen in der Vergangenheit ein Visum oder einen Aufenthaltstitel ausgestellt hat (Ein Visum erlaubt es Ihnen, ein Land zu besuchen. Dabei kann es sich um einen Stempel in Ihrem Reisepass handeln. Ein Aufenthaltstitel ist ein Dokument, mit dem Sie sich im Land aufhalten dürfen.),
- ob Sie zuvor in ein anderes EU+ Land eingereist sind,
- ob Sie in einem anderen EU+ Land schon einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben,
- ob Ihnen ein anderes EU+ Land ein Abschlusszeugnis oder einen anderen Qualifikationsnachweis ausgestellt hat.
In dieser Phase entscheiden die EU+ Länder nur darüber, welches Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist.
Wenn entschieden wird, dass ein anderes EU+ Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist, werden Sie in dieses Land überstellt.
Was bedeutet das für Sie?
Die Behörden prüfen, welches Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu diesem Verfahren. Wählen Sie ein Thema aus, um mehr zu erfahren.
Was passiert, wenn Österreich zuständig ist?
Wenn das Verfahren ergibt, dass Österreich der zuständige Mitgliedstaat ist, wird Ihr Asylantrag in Österreich geprüft. Die Behörden werden Sie nach Abschluss des Zuständigkeitsprüfungsverfahrens darüber informieren, welches Verfahren auf Ihren Fall angewendet wird.