Asylverfahren an der Grenze

Wenn Sie über einen internationalen Flughafen nach Österreich einreisen und an der Außengrenze einen Asylantrag stellen, kann auf Ihren Fall ein spezielles Asylverfahren angewendet werden. Das Asylverfahren an der Grenze wird zentral am Flughafen Wien durchgeführt.

In diesem Verfahren wird Ihr Antrag geprüft, während Sie sich an dem Ihnen angeordneten Aufenthaltsort aufhalten. Eine Einreise nach Österreich ist ohne Genehmigung nicht gestattet.

Die Behörden werden Sie informieren, wenn Ihr Fall im Asylverfahren an der Grenze geprüft wird.

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen darüber, was dieses Verfahren für Sie bedeutet, wie lange es dauert und welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Das Asylverfahren an der Grenze

Das Asylverfahren an der Grenze bedeutet, dass Sie während der Prüfung Ihres Antrags:

  • an dem Ihnen angeordneten Aufenthaltsort bleiben müssen, und
  • das Staatsgebiet von Österreich nicht ohne Genehmigung betreten dürfen.

Wenn Sie mit Ihrer Familie angekommen sind, können Sie gemeinsam mit Ihren engen Familienangehörigen (Ehepartner(in), Partner(in), minderjährige Kinder und volljährige abhängige Kinder) untergebracht werden.

Das Asylverfahren an der Grenze kann in den folgenden Fällen angewandt werden:

  • Sie sind irregulär eingereist und haben an einem Grenzübergang oder in einer Transitzone internationalen Schutz beantragt.
  • Sie haben die Grenze irregulär überschritten.
  • Sie wurden aus einem anderen EU+ Land überstellt.

Das Asylverfahren an der Grenze wird aus mehreren Gründen angewandt, zum Beispiel, wenn:

  • Sie absichtlich falsche Angaben gemacht oder falsche Dokumente vorgelegt oder relevante Informationen oder Dokumente zu Ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit zurückgehalten oder ein Ausweis- oder Reisedokument vernichtet haben, oder
  • Sie ein Sicherheitsrisiko darstellen, oder
  • Personen aus Ihrem Land, die internationalen Schutz beantragen, in der Regel nicht von Verfolgung oder ernsthaftem Schaden bedroht sind.

Sie können die Behörden fragen, warum in Ihrem Fall das Asylverfahren an der Grenze angewandt wurde.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das Asylverfahren an der Grenze dauert bis zu 12 Wochen ab dem Tag, an dem Ihr Antrag registriert wurde. Wenn Sie in einen anderen EU+ Staat überstellt werden, kann das Verfahren bis zu 16 Wochen in Anspruch nehmen.

Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Entscheidung erhalten, dürfen Sie in das Staatsgebiet des Landes einreisen, in dem Ihr Antrag geprüft wird.

In Ausnahmefällen ist es Ihnen unter Umständen immer noch nicht gestattet, in das Land einzureisen und sich frei zu bewegen, auch wenn Sie innerhalb von 12 oder 16 Wochen keine Entscheidung erhalten haben. Die Behörden informieren Sie und geben Ihnen weitere Erläuterungen, wenn diese Ausnahme auf Sie zutrifft.

Wann und wo erfolgt die Registrierung und Einreichung Ihres Antrags?

Sobald Sie den Behörden mitgeteilt haben, dass Sie internationalen Schutz erhalten wollen, wird Ihr Antrag am selben Tag und am selben Ort registriert und eingereicht. Er wird von der Polizei im Auftrag des BFA registriert und eingereicht.

Es ist sehr wichtig, dass Sie die Einreichung Ihres Antrags abschließen. Wenn Sie die Einreichung nicht abschließen, gilt Ihr Antrag als zurückgezogen, es sei denn, der Grund für die Nicht-Einreichung liegt außerhalb Ihrer Kontrolle. Das bedeutet, dass Sie Ihren Status als Antragstellerin bzw. Antragsteller, Ihr Recht auf Unterstützung und Leistungen bei der Aufnahme und Ihr Recht, an dem Ihnen angeordneten Aufenthaltsort in diesem Land zu bleiben, verlieren.

Wo werden Sie untergebracht?

Coloured buildings and trees depicting an accommodation centre.

Das BFA hat beschlossen, dass Ihr Antrag auf internationalen Schutz im Rahmen des Asylverfahrens an der Grenze geprüft wird.

Während des Asylverfahrens an der Grenze müssen Sie an einem Ihnen angeordneten Aufenthaltsort wohnen.

Sie müssen sich an die Vorschriften dieser Unterkunft halten. Ihre Anwesenheit dort wird regelmäßig überprüft.

Das BFA muss Ihnen die Entscheidung, dass Sie an einem bestimmten Ort wohnen, schriftlich in einer Ihnen verständlichen Sprache mitteilen. Sie müssen Sie über Ihre Rechte, Pflichten und die negativen Folgen informieren, wenn Sie die Entscheidung nicht beachten.

Sie können einen Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung einlegen. Dies ist jedoch erst am Ende des Verfahrens zusammen mit der endgültigen Entscheidung in Ihrem Fall möglich.

Achtung

Wenn Sie der Verpflichtung, an dem Ihnen angeordneten Aufenthaltsort zu wohnen, und den auferlegten Beschränkungen nicht nachkommen, und die Behörden befürchten, dass Sie möglicherweise wieder weglaufen, kann dies Folgen haben:

  • Sie könnten in Haft genommen werden.
  • Ihr Asylverfahren wird eingestellt, und Ihr Antrag wird als zurückgezogen oder abgelehnt eingestuft. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Status als Antragstellerin bzw. Antragsteller auf internationalen Schutz und alle damit verbundenen Rechte verlieren können.

Wie können Sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen?

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie einen Rechtsbehelf einlegen. Das bedeutet, dass ein Gericht die Entscheidung überprüfen wird. Sie können kostenlos einen Rechtsbeistand hinzuziehen, der Sie bei der Einlegung des Rechtsbehelfs unterstützt.

Während des Beschwerdeverfahrens dürfen Sie weiter an dem Ihnen angeordneten Aufenthaltsort verbleiben. Die Einreise in das Bundesgebiet ist nicht gestattet.

Sie müssen Ihren Rechtsbehelf innerhalb der Frist einreichen, die in der Entscheidung angegebenen ist. Falls Sie eine negative Entscheidung erhalten, bekommen Sie genauere Informationen dazu.

Wenn Sie aus anderen Gründen kein Recht haben, in dem Land zu bleiben, müssen Sie Österreich bis zu dem festgelegten Datum verlassen. Wenn Sie nicht freiwillig ausreisen, können Sie zur Rückkehr gezwungen werden.

Ihre Rechte und Pflichten in diesem Verfahren

Im Asylverfahren an der Grenze haben Sie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Antragstellerinnen und Antragsteller. Auch dieselben Folgen bei Nichteinhaltung der Pflichten können auf Sie zutreffen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Allerdings gibt es im Asylverfahren an der Grenze einige besondere Regelungen. Diese werden im Folgenden erklärt.

Als Antragstellerin bzw. Antragsteller haben Sie grundsätzlich das Recht,

  • an einem dafür vorgesehenen und Ihnen angeordneten Ort des Landes zu bleiben, das für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist, bis die Prüfung abgeschlossen ist,
  • Unterstützung und Dienstleistungen bei der Aufnahme zu erhalten.

Informationen über die Unterstützung und die Dienstleistungen, die Sie bei der Aufnahme erhalten, finden Sie hier.

Versuchen Sie nicht, in ein anderes EU+ Land zu reisen.

Verlassen Sie nicht den Ort, an dem Sie sich aufhalten müssen.

Sie dürfen nur dann in ein anderes EU+ Land reisen, wenn Sie eine Genehmigung der Behörden erhalten haben.

Wenn Sie in Bezug auf Ihre Identität oder Ihren Antrag irreführende oder falsche Angaben machen oder Dokumente vernichten oder fälschen, kann sich das negativ auf die Bewertung Ihres Asylantrags auswirken. Ihr Antrag kann abgelehnt werden und Sie erhalten vielleicht keinen internationalen Schutz.

Der internationale Schutz kann Ihnen auch entzogen werden, wenn die Behörden später feststellen, dass Sie während des Asylverfahrens nicht die Wahrheit gesagt haben.

Was passiert, wenn Ihnen die Einreise nach Österreich erlaubt wird?

Wenn Sie innerhalb von 12 Wochen (bzw. innerhalb von 16 Wochen, wenn Sie in einen anderen EU+ Staat überstellt werden) keine Entscheidung erhalten, wird Ihnen die Einreise nach Österreich gestattet.

Ihr Asylantrag wird dann weiter geprüft, während Sie sich im Bundesgebiet aufhalten. Die Behörden werden Sie darüber informieren, welches Verfahren nach dem Ende des Asylverfahrens an der Grenze auf Ihren Fall angewendet wird.