Folgeantrag
Wenn Sie nach einer negativen Entscheidung erneut Asyl beantragen, wird dies als Folgeantrag bezeichnet. Dies kann der Fall sein, wenn sich Ihre Situation geändert hat oder wenn Sie neue Informationen oder Dokumente haben, die Ihren Fall unterstützen.
In diesem Verfahren prüfen die Behörden zunächst, ob es neue Umstände in Ihrem Antrag gibt. Erst danach entscheiden sie, ob Ihr Fall erneut geprüft wird.
Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen darüber, was das bedeutet, wie das Verfahren abläuft und welche Rechte und Pflichten Sie haben.
Was ist ein Folgeantrag?
Wenn Sie in einem EU+-Land zum zweiten Mal oder öfter internationalen Schutz (auch als Asyl bezeichnet) beantragen wollen, wird Ihr neuer Antrag als Folgeantrag bezeichnet.
Ihr neuer Antrag ist ein Folgeantrag, auch wenn Ihr vorheriger Antrag in einem anderen EU+-Land gestellt wurde.
Ein Folgeantrag ist kein Rechtsbehelf gegen die frühere Entscheidung, die Sie erhalten haben. Sie können einen Folgeantrag erst stellen, wenn das Verfahren zu Ihrem früheren Antrag abgeschlossen ist. Folglich ergibt sich daraus, dass
- Sie bereits eine Entscheidung über Ihren früheren Antrag erhalten haben,
- kein Rechtsbehelfsverfahren im Gange ist, und
- die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs abgelaufen ist.
Die bloße Ablehnung der früheren Entscheidung ist kein Grund, erneut internationalen Schutz zu beantragen.
Wenn Sie einen Folgeantrag stellen, müssen Sie neue Umstände (wie Belege oder Dokumente) vorlegen, die Ihren Anspruch auf internationalen Schutz untermauern.
Was sind neue Umstände?
Neue Umstände sind Umstände, die Ihren Antrag auf internationalen Schutz stützen und die Sie bei Ihrem vorherigen Antrag/Ihren vorherigen Anträgen nicht vorlegen konnten.
Neue Umstände können neue Dokumente oder Belege sein, die Sie erhalten haben, oder Ereignisse, die nach dem Datum der Entscheidung über Ihren letzten Antrag eingetreten sind, zum Beispiel:
- neue Ereignisse, die Ihnen widerfahren sind,
- neue Ereignisse, die sich in Ihrem Heimatland ereignet haben,
- Veränderungen der persönlichen Situation.
In Ausnahmefällen können das auch Umstände sein, die bereits bei Ihrem vorherigen Antrag vorhanden waren, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Zum Zeitpunkt Ihres vorherigen Antrags war es Ihnen nicht möglich, um diese neuen Umstände zu wissen.
- Sie konnten aus gutem Grund nicht über diese neuen Umstände sprechen. In diesem Fall müssen Sie den Grund erläutern.
Die Informationen, die Sie in Ihrem früheren Antrag vorgelegt haben, werden berücksichtigt. Ihr früherer Antrag wird jedoch nicht erneut geprüft.
Das Verfahren
Nachdem Sie die Behörden darüber informiert haben, dass Sie erneut internationalen Schutz beantragen wollen (was als Folgeantrag bezeichnet wird), müssen Sie mehrere Schritte durchlaufen.
Die Registrierung und die Einreichung umfassen die folgenden Schritte:
Ihre Fingerabdrücke werden erfasst.
Sie werden fotografiert.
Sie werden aufgefordert, alle Ihre Ausweispapiere, Reisedokumente und sonstigen relevanten Unterlagen sowie neue Dokumente, die sich in Ihrem Besitz befinden, vorzulegen.
Sie werden aufgefordert, Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) anzugeben.
Sie müssen sich vielleicht einer medizinischen Untersuchung unterziehen.
Sie und Ihre persönlichen Gegenstände können durchsucht werden. Ihre persönlichen Gegenstände bleiben Ihr Eigentum und werden Ihnen zurückgegeben, mit Ausnahme von Gegenständen, die als gefährlich eingestuft werden.
Sie werden aufgefordert,
- persönliche Angaben und Informationen über Ihre Familienangehörigen zu teilen, die sich in diesem Land oder einem anderen EU+-Land (falls zutreffend) aufhalten,
- die Gründe für die Stellung des Folgeantrags zu erläutern.
Sie werden aufgefordert, Folgendes zu tun:
- Reichen Sie alle verfügbaren Informationen und Unterlagen ein, die Ihren Antrag stützen. Dazu gehören auch die neuen Umstände, auf deren Grundlage Sie einen Folgeantrag stellen. Neue Umstände können neue Tatsachen oder Belege sein, die darauf hindeuten, dass Sie internationalen Schutz benötigen.
- Beantworten Sie die Fragen zu Ihren früheren Anträgen auf internationalen Schutz.
Nachdem Ihr Antrag eingereicht wurde, erfolgt als nächster Schritt die erste Prüfung Ihres Antrags.
Bei der ersten Prüfung werden die Behörden beurteilen, ob es sich bei den von Ihnen vorgetragenen Umständen tatsächlich um neue Umstände handelt und ob diese Umstände das Ergebnis Ihres früheren abgelehnten Antrags ändern könnten.
Während der ersten Prüfung können Sie zu einer Anhörung eingeladen werden. Wenn Sie nicht zu einer Anhörung eingeladen werden, erfolgt die erste Prüfung nur auf der Grundlage der Elemente in Ihrer Akte.
Nach der ersten Prüfung kann Ihr Antrag eingestuft werden als:
- zulässig oder
- unzulässig.
Wenn Ihr Antrag zulässig ist, wird er weiter geprüft. Das bedeutet, dass Sie die gleichen Schritte einhalten werden wie im regulären Asylverfahren.
Wenn Ihr Antrag unzulässig ist, wird er nicht weiter geprüft und das Verfahren wird beendet. Die Behörden werden Sie über die Gründe informieren, aus denen Ihr Antrag für unzulässig befunden wurde. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie einen Rechtsbehelf dagegen einlegen. Sie können kostenlos einen Rechtsbeistand (Anwalt) hinzuziehen, der Sie bei der Einlegung eines Rechtsbehelfs unterstützt.
Zulässiger Antrag
Ihr Antrag ist zulässig, wenn Sie in Ihrem Antrag neue Umstände vorlegen und diese neuen Umstände darauf hindeuten, dass Sie internationalen Schutz benötigen.
Unzulässiger Antrag
Ihr Antrag ist unzulässig, wenn Sie keine neuen Umstände vorlegen, die darauf hindeuten, dass Sie internationalen Schutz benötigen.
Wenn Ihr Antrag als zulässig befunden wird, gelten die folgenden Schritte:
Wenn Ihr Antrag zulässig ist, prüfen die Behörden die Gründe, aus denen Sie internationalen Schutz beantragen und warum Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren möchten (dies wird als Prüfung der Begründetheit bezeichnet). Wenn Ihr Antrag zulässig ist, befolgen Sie die gleichen Schritte wie im regulären Asylverfahren. Ihr Folgeantrag könnte jedoch schneller bearbeitet werden.
Sie werden zu einer persönlichen Anhörung eingeladen, es sei denn, die Behörde kann aufgrund der Elemente in Ihrer Akte direkt eine positive Entscheidung treffen.
Medizinische Untersuchung
Die Behörden können Sie auffordern, sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen, um Anzeichen für eine Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden, die in der Vergangenheit erlitten wurden, zu ermitteln. Die Untersuchung ist kostenlos, und Sie werden um Zustimmung gebeten.
Sie werden über die Ergebnisse der Untersuchung informiert, die bei der Bewertung Ihres Antrags berücksichtigt werden. Wenn die Behörden keine Untersuchung verlangen, können Sie die Untersuchung auf eigene Kosten beantragen.
Die Behörden werden Ihnen schriftlich mitteilen, ob Ihnen internationaler Schutz gewährt wird oder nicht.
Möglichkeit, einen Rechtsbehelf einzulegen
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie einen Rechtsbehelf einlegen.
Ihre Rechte und Pflichten in diesem Verfahren
Während des Folgeantragsverfahrens gelten die gleichen Rechte, Pflichten und möglichen Folgen wie für alle Antragstellerinnen und Antragsteller. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier.
Es gibt jedoch einige besondere Regelungen für den Folgeantrag. Diese Ausnahmen werden im Folgenden erläutert.
Wenn es sich um Ihren ersten Folgeantrag handelt, dürfen Sie grundsätzlich bis zum Abschluss der Prüfung Ihres Antrags in diesem Land bleiben.
Während der Prüfung Ihres Antrags dürfen Sie vielleicht nicht in diesem Land bleiben, wenn
- es sich um Ihren zweiten oder einen weiteren Folgeantrag handelt, oder
- Sie internationalen Schutz beantragt haben, nur um Ihre bevorstehende Abschiebung aus diesem Land zu verzögern.
Es könnte sein, dass Sie während des Rechtsbehelfsverfahrens nicht in diesem Land bleiben dürfen. In diesem Fall werden Sie von den Behörden über die Gründe und darüber informiert, ob und wie Sie einen Antrag auf Verbleib während des Rechtsbehelfsverfahrens einreichen können.
Während Ihres Aufenthalts erhalten Sie Unterstützung und Leistungen bei der Aufnahme, diese können jedoch aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Behörde eingeschränkt sein.
Weitere Informationen über die Unterstützung und die Leistungen, die Sie bei der Aufnahme erhalten, finden Sie hier.
Sie können während des Asylverfahrens kostenlose Rechtsauskunft beantragen.
Rechtsauskunft bedeutet, dass Sie allgemeine Erläuterungen zu folgenden Themen erhalten können:
- Ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren
- die verschiedenen Verfahren
- allgemeine rechtliche Fragen zum Asylverfahren
Hier können Sie Informationen und Rechtsberatung anfordern.
Es ist möglich, dass Sie nicht zu einer persönlichen Anhörung eingeladen werden und dass das Verfahren sehr kurz ist und nur wenige Tage oder sogar nur wenige Stunden dauert. Daher ist es wichtig, dass Sie den Behörden unverzüglich alle Gründe und die neuen Umstände mitteilen, auf deren Grundlage Sie einen Folgeantrag stellen.
Sie müssen, sofern möglich, Originaldokumente vorlegen. Sie dürfen keine gefälschten Dokumente vorlegen.
Sie sollten bei der Einreichung Ihres Antrags so bald wie möglich alle Informationen und Unterlagen vorlegen. Wenn Sie nicht sofort auf die Unterlagen zugreifen können, müssen Sie diese sobald wie möglich einreichen, bis die Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wurde.
Wenn Sie in Bezug auf Ihre Identität oder Ihren Antrag irreführende oder falsche Angaben machen oder Dokumente vernichten oder fälschen, kann sich das negativ auf die Bewertung Ihres Asylantrags auswirken.
- Ihr Antrag kann abgelehnt werden und Sie erhalten vielleicht keinen internationalen Schutz.
- Ihr Antrag kann im Rahmen des Asylverfahrens an der Grenze geprüft werden (wenn dies der Fall ist, erhalten Sie genaue Informationen über das Verfahren).
Der internationale Schutz kann Ihnen auch entzogen werden, wenn die Behörden später feststellen, dass Sie während des Asylverfahrens nicht die Wahrheit gesagt haben.
Was passiert, wenn Ihr Folgeantrag zulässig ist?
Wenn Ihr Folgeantrag zulässig ist, wird er weiter geprüft. Das bedeutet, dass Sie die gleichen Schritte wie im regulären Asylverfahren durchlaufen.