Zulässigkeitsprüfung

Nachdem Sie einen Asylantrag gestellt haben, prüfen die Behörden zunächst, ob Ihr Antrag in Österreich behandelt werden kann. Dieser Schritt wird als Zulässigkeitsprüfung bezeichnet.

Wenn die Behörden entscheiden, dass Ihr Antrag in Österreich nicht zulässig ist, wird nicht geprüft, ob Sie Anspruch auf Asyl oder eine andere Form des Schutzes in Österreich haben. Stattdessen wird entschieden, wie weiter vorzugehen ist, zum Beispiel ob ein anderer Staat für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist.

Die Behörden werden Sie darüber informieren, wenn die Zulässigkeitsprüfung auf Ihren Fall angewendet wird. Sie finden diese Information auch auf dem Dokument, das Sie nach der Registrierung erhalten haben.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Zulässigkeitsprüfung abläuft und was sie für Ihren Fall bedeutet.

Was prüft die Behörde?

In einigen Fällen wird Ihr Antrag einer Vorprüfung unterzogen.

Diese Vorprüfung wird als Zulässigkeitsprüfung bezeichnet und dauert bis zu zwei Monate.

Dies bedeutet, dass die Behörden zunächst die fünf folgenden Fragen prüfen werden:

  • Haben Sie bereits in einem anderen EU+ Land internationalen Schutz erhalten?
  • Haben Sie bereits internationalen Schutz in einem Nicht-EU-Land erhalten, in dem Sie sicher sind und wohin Sie zurückkehren können?
  • Können Sie in ein Land wiederaufgenommen werden, in dem Sie sicher sind und in dem Ihr Antrag auf internationalen Schutz geprüft werden kann?
  • Haben Sie mehr als 7 Tage nach Erhalt einer Rückkehrentscheidung internationalen Schutz beantragt?
  • Hat ein internationales Strafgericht oder ein anderes internationales Gericht Ihre sichere Überstellung in ein anderes Land angeordnet oder ist ein solches Verfahren bei einem internationalen Strafgericht oder einem anderen internationalen Gericht anhängig?

Sie werden vielleicht zu einer Anhörung eingeladen, bei der diese Fragen besprochen werden. Dies wird als Anhörung zur Zulässigkeit bezeichnet. Bei dieser Anhörung werden Sie vielleicht auch nach den Gründen gefragt, warum Sie internationalen Schutz beantragt haben und warum Sie nicht in Ihr Land zurückkehren möchten.

Abhängig von Ihrer Situation in Bezug auf die oben genannten Fragen:

  • kann Ihr Antrag abgelehnt werden, oder
  • wird das Verfahren fortgesetzt, und die Behörden werden prüfen, ob Sie internationalen Schutz benötigen.

Das BFA teilt Ihnen mit, ob eine Zulässigkeitsprüfung für Sie erforderlich ist, und wird Ihnen weitere Informationen geben.

Was passiert, wenn Ihr Verfahren fortgesetzt wird?

Wenn Österreich Ihren Antrag prüft, wird Ihr Asylverfahren fortgesetzt. Hier können Sie mehr über die nächsten Schritte erfahren: