Deine Vertretung und weitere Unterstützung
Da du unter 18 Jahre alt bist und ohne deine Eltern hier bist, hilft dir eine Vertreterin bzw. ein Vertreter und stellt sicher, dass deine Rechte eingehalten werden. Auch andere Fachpersonen können dich im Alltag und während deines Asylverfahrens unterstützen.
Auf dieser Seite erfährst du, wer diese Personen sind und wie sie dir helfen können.
Was passiert, wenn du unter 18 Jahre alt bist und alleine angekommen bist?
In Europa gilt jede Person unter 18 Jahren als Kind. Als Kind hast du besondere Rechte. Deine Sicherheit und dein Wohlbefinden sind sehr wichtig.
Wenn du unter 18 Jahre alt bist und vor allem wenn du allein eingereist bist, sag das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sofort!
Das ist wichtig, da eine Person unter 18 Jahren als Kind gilt und mehr Hilfe benötigt als Erwachsene. Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit dir sprechen. Versuch nicht zu verbergen, dass du ein Kind bist!
Die Behörden müssen dir einen sicheren und geeigneten Schlafplatz zuweisen – das wird als Aufnahme bezeichnet. Sie erklären dir, wie du an Essen und lebensnotwendige Dinge kommst.
Wer hilft dir?
Weil du ohne deine Eltern hier bist, wird dich ein anderer Erwachsener, der „Vertretung“ genannt wird, unterstützen. Diese Person ist unabhängig von den Behörden.
Eine Vertretung ist eine Person, die Kindern hilft, die ohne ihre Eltern oder einen anderen für sie verantwortlichen Erwachsenen nach Europa kommen.
Eine Vertretung kann ein Mann oder eine Frau sein. Vertretungen können auch als Vormund bezeichnet werden.
Eine Vertretung versucht nicht, deine Familie zu ersetzen, wird dich jedoch unterstützen, während du allein bist. Wir sorgen dafür, dass dein Wohl so lange wie nötig geschützt wird.
Wenn du deinen Vertreter bzw. deine Vertreterin noch nicht kennengelernt hast, wirst du ihn/sie so bald wie möglich treffen.
Manchmal kann es vorkommen, dass du zunächst eine vorübergehende Vertretung bekommst, die dich unterstützt, bis du deine ständige Vertretung triffst.
Welche Rolle spielt die Vertretung?
Deine Vertretung teilt den Behörden mit, was du brauchst, gibt dir Ratschläge und hilft dir, wichtige Entscheidungen zu treffen.
Eine Vertretung erklärt dir alles, was du über deinen Aufenthalt wissen musst, und hilft dir, wichtige Entscheidungen zu treffen. Eine Vertretung unterstützt dich beispielsweise
- bei deinem Asylantrag
- erklärt die Verfahren
- erklärt deine Rechte und Pflichten und
- nimmt mit dir an Treffen mit den Behörden teil.
Deine Vertreterin bzw. dein Vertreter erklärt dir alles, was du über deinen Aufenthalt wissen musst, und hilft dir, Antworten auf deine Fragen zu finden. Zum Beispiel hilft er/sie dir:
- herauszufinden, wie du zur Schule gehen kannst
- wie du einen Arzt oder eine Ärztin besuchen kannst
- wo du wohnen wirst und
- wie du deine Familie finden oder kontaktieren kannst.
Du kannst der Vertretung jederzeit deine Meinung sagen, ihm/ihr Fragen stellen und ihn/sie um etwas bitten. Sie sind da, um dich zu unterstützen.
Alles, was du den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sagst, bleibt vertraulich. Das bedeutet, dass die Informationen, die du ihnen gibst, niemals an die Regierung deines Heimatlandes oder an die Personen, vor denen du Angst hast, weitergegeben werden.
- du krank oder verletzt bist oder dringend medizinische Hilfe oder Medikamente brauchst,
- du Drogen nimmst oder Alkohol trinkst
- du Gewalt oder Missbrauch erlebt hast oder erlebst,
- du schwanger bist oder sein könntest
- du nicht alleine gehen kannst oder Schwierigkeiten mit dem Hören oder Sehen hast,
- du sehr besorgt oder traurig bist, nicht schlafen kannst oder schlechte Gedanken hast
- du dich unsicher fühlst oder Angst vor jemandem hast – vor jemand Fremden oder Bekannten,
- dich jemand gezwungen hat oder zwingt, etwas zu machen, das du nicht willst,
- du dich wegen deines Glaubens, deiner sexuellen Orientierung, deiner Kleidung oder deines Verhaltens unsicher fühlst
Denk daran!
Es ist sehr wichtig, dass du mit deiner Vertretung sprichst und mit den Asylbehörden zusammenarbeitest.
Was kannst du tun, wenn dich jemand schlecht behandelt?
Es ist egal, wo du untergebracht wirst: Du hast das Recht auf Sicherheit.
Niemand darf:
dich bedrohen
dich beleidigen
dich verletzen
Diese Dinge darf niemand – kein Fremder und auch niemand, den du kennst. Wenn du Probleme mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder deiner Vertretung hast, kannst du das sagen.
Du kannst mit einer Person, der du vertraust, mit anderen Mitarbeitenden, deiner Vertretung oder einer Lehrkraft sprechen.
Wenn dich jemand schlecht behandelt, kannst du das den Behörden, Rechtsberaterinnen bzw. Rechtsberatern oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungseinrichtung sagen, damit es nicht wieder passiert. Dies nennt man „eine Beschwerde einreichen“.
Wenn du ein Problem mit deiner Vertretung hast, informiere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugendhilfeträgers. Es wird sich nicht negativ auf deinen Asylantrag auswirken.
Sei vorsichtig! Manche Menschen können gefährlich sein.
Sei vorsichtig bei Leuten, die dir Hilfe anbieten und dafür eine Gegenleistung oder Geld verlangen. Sie könnten böse Absichten haben.
Jemand könnte dich ermutigen, zu versuchen, das Land zu verlassen. Aber denke daran, dass du das Land nicht verlassen darfst, da dies für dich gefährlich sein könnte.
Informiere sofort deine Vertretung oder die Erwachsenen, die an deinem Aufenthaltsort arbeiten, wenn jemand versucht, dich zu etwas zu überreden, das du nicht willst oder das dir falsch erscheint.
Wer kann dir noch helfen?
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Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des BFA werden deinen Asylantrag prüfen.
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Grundversorgung können dich während des Aufenthaltes unterstützen, diese haben jedoch keinen Einfluss auf die Bearbeitung deines Asylantrags.
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können im Alltag helfen oder bei speziellen Problemen Kontakt zu anderen Fachkräften herstellen.
- Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte helfen dir, wenn du dich krank fühlst, verletzt bist oder medizinische Hilfe brauchst.
- Psychologinnen und Psychologen helfen dir, wenn du traurig, wütend oder besorgt bist, Ängste hast oder nicht schlafen kannst.
- Rechtsbeistände erklären dir, was beim Asylverfahren passiert und was passiert, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst.
- Dolmetscherinnen und Dolmetscher können dir helfen, dich in einer Sprache zu verständigen, die du verstehst. Diese Dolmetscherinnen und Dolmetscher müssen genau das übersetzen, was du und die anderen sagen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren dich auch über gemeinnützige Vereine, die dir vielleicht auch Informationen und Hilfe bieten können.
Du kannst dich jederzeit an UNHCR wenden. UNHCR schützt Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UNHCR bieten Antragstellerinnen und Antragstellern Informationen und Unterstützung. Weitere Informationen findest du hier.
Was möchtest du als Nächstes wissen?
Du kannst mehr darüber erfahren, was während deines Asylverfahrens passiert oder wie du deine Familie finden kannst.