Die wichtigsten Schritte bei der Zuständigkeitsprüfung
Wenn ein anderer EU+ Staat für die Prüfung Ihres Asylantrags zuständig sein könnte, führen die Behörden mehrere Schritte durch, um dies festzustellen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie dieses Verfahren abläuft.
Sie können angehört werden, um zu verstehen, welches EU+ Land Ihren Antrag prüft
Wenn Sie zum ersten Mal Asyl beantragen, sollten die Behörden eine persönliche Anhörung organisieren.
Wichtig
Dabei handelt es sich nicht um eine Asylanhörung. Ziel der Anhörung ist es, festzustellen, welches EU+ Land Ihren Antrag prüfen sollte.
Mit dieser Anhörung werden im Wesentlichen drei Ziele verfolgt:
- Die Sammlung von Informationen, die den Behörden bei der Entscheidung über das zuständige EU+ Land helfen werden,
- Ihnen die Möglichkeit zu geben, Fragen zur Vorgehensweise bei der Bestimmung des zuständigen EU+ Landes zu stellen,
- Sie zu fragen, ob es Gründe gibt, warum Sie nicht in ein anderes EU+ Land überstellt werden sollten oder warum Sie in diesem Land bleiben dürfen sollten.
Die Anhörung wird in einer Sprache stattfinden, die Sie gut verstehen.
Keine der von Ihnen übermittelten Informationen wird an die Regierung oder die Behörden in Ihrem Heimatland weitergegeben.
Wenn während der Anhörung etwas unklar ist, können Sie Fragen stellen. Es ist sowohl für Sie als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, dass Sie alles verstehen, daher sind Fragen jederzeit willkommen.
Die Anhörung wird aufgezeichnet (nur der Ton), und Ihnen wird eine schriftliche Zusammenfassung des Gesagten gezeigt.
Wenn Sie nach Erhalt der schriftlichen Zusammenfassung Ihrer persönlichen Anhörung der Ansicht sind, dass eine der Informationen falsch ist, und Sie sie ändern möchten, können Sie dies beantragen.
Falls erforderlich, können Sie nach der Anhörung noch zusätzliche Unterlagen vorlegen oder Gründe angeben, warum Sie nicht in ein anderes EU+ Land überstellt werden sollten.
Wenn Sie noch über Informationen oder Unterlagen verfügen, die Sie noch nicht vorgelegt haben, müssen Sie diese den Behörden vorlegen.
Wird immer eine Anhörung durchgeführt?
Wenn Sie zum ersten Mal Asyl beantragen, können die Behörden dennoch beschließen, keine persönliche Anhörung durchzuführen, wenn:
- das EU+ Land, das für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist, bereits bekannt ist,
- sie bereits über genügend Informationen verfügen, um zu entscheiden, welches EU+ Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist,
- Sie zuvor eine Anhörung verpasst haben, ohne den Behörden mitzuteilen, warum Sie nicht teilnehmen konnten,
- Sie es versäumt haben, mit den Behörden in Kontakt zu bleiben.
Wenn keine Anhörung organisiert wird, können Sie eine beantragen. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meinung sind, dass sie bereits über genügend Informationen verfügen, um Ihren Fall zu bearbeiten, können sie diesen Antrag ablehnen, müssen jedoch ihre Gründe für die Nichtdurchführung der Anhörung darlegen.
Wenn Sie eine persönliche Anhörung beantragen möchten, können Sie sich an die für Ihren Fall zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Kommunikation zwischen den Ländern dauert in der Regel zwischen eineinhalb Monaten und drei Monaten, kann jedoch je nach Ihrem Fall länger dauern.
Wenn ein anderes EU+ Land bestätigt, dass es Ihren Antrag prüft, werden Sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum, an dem es dem Ersuchen zugestimmt bzw. die Wiederaufnahmemitteilung bestätigt hat, überstellt.
Wenn das Aufnahmegesuch gestellt wurde, weil Sie ein Familienmitglied in einem anderen EU+ Land haben, wird die Überstellung vorrangig behandelt.
Wenn Sie derzeit in Haft sind oder in Zukunft in Haft genommen werden, wird Ihr Fall mit Dringlichkeit behandelt. Ihre Überstellung sollte innerhalb von fünf Wochen organisiert werden. Wenn die Überstellung nicht innerhalb von fünf Wochen durchgeführt wird, wird die Inhaftnahme beendet. Ihre Überstellung wird weiterhin innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum erfolgen, an dem das für die Prüfung Ihres Antrags zuständige EU+ Land, dem Ersuchen zugestimmt oder die Wiederaufnahmemitteilung bestätigt hat.
Wenn Sie wegen der Begehung einer Straftat in Haft sind, kann die Frist für die Überstellung auf bis zu ein Jahr verlängert werden.
Wichtig!
Wenn Sie weglaufen, sich verstecken oder nicht mit den Behörden zusammenarbeiten, kann die Frist für die Überstellung auf bis zu drei Jahre verlängert werden.
Was geschieht, sobald die Entscheidung getroffen wurde?
Wenn Sie eine Entscheidung erhalten, dass Sie in ein anderes EU+ Land überstellt werden, werden einige Ihrer Rechte aufgehoben, z. B.:
-
Sie erhalten viele Dienstleistungen und Formen der Unterstützung bei der Aufnahme nicht.
-
Sie dürfen nicht arbeiten und keine Kurse besuchen.
Die Überstellung sollte innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum erfolgen, an dem das EU+ Land die Prüfung Ihres Antrags bestätigt hat, indem es dem Ersuchen zustimmt oder die Wiederaufnahmemitteilung bestätigt.
Was geschieht, wenn Sie mit der Überstellungsentscheidung nicht einverstanden sind?
Wenn entschieden wird, dass ein anderes EU+ Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist, erhalten Sie eine Überstellungsentscheidung. Mit dieser Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, in welches Land Sie überstellt werden.
Wenn Sie einer Überstellungsentscheidung nicht zustimmen, können Sie dem Gericht Ihre Gründe dafür mitteilen. Dies wird als Einlegung eines Rechtsbehelfs bezeichnet. Wenn Sie einen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung einlegen, trifft ein Gericht die endgültige Entscheidung.
Es gibt nur drei Gründe für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Überstellungsentscheidung:
- Sie behaupten, dass es gegen Ihre Menschenrechte verstoßen würde, wenn Sie in das betreffende EU+ Land überstellt würden.
- Es gibt neue Informationen, die zum Zeitpunkt der Überstellungsentscheidung nicht verfügbar waren und diese Entscheidung hätten beeinflussen können.
- Sie haben Familienmitglieder in einem anderen EU+ Land, mit denen Sie stattdessen zusammengeführt werden sollten.
Wenn Sie es sich nicht leisten können, Ihren eigenen Rechtsbeistand hinzuzuziehen/zu beauftragen, wird Ihnen kostenlos ein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt, der Sie bei der Einlegung des Rechtsbehelfs unterstützt.
Während des gesamten Verfahrens werden Sie von einer dolmetschenden Person unterstützt, die eine Sprache spricht, die Sie verstehen können.
Was Sie über den Rechtsbehelf wissen müssen
Die Frist, der Ort und die Art und Weise der Einlegung eines Rechtsbehelfs werden in der Ihnen übermittelten Überstellungsentscheidung erläutert.
Sie sollten den Grund oder die Gründe angeben, warum Sie mit der Entscheidung, Sie in ein anderes EU+ Land zu überstellen, nicht einverstanden sind.
Sie sollten auch den Grund oder die Gründe angeben, warum Sie während der Dauer Ihres Rechtsbehelfsverfahrens nicht in das EU+ Land überstellt werden sollten, das für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist.
Das Gericht wird zunächst innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie auf das Ergebnis des Rechtsbehelfsverfahrens in diesem Land warten können, während Ihr Rechtsbehelf noch anhängig ist. Dies wird als Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung bezeichnet.
Wenn das Gericht entscheidet, dass Sie das Ergebnis des Rechtsbehelfs in diesem Land nicht abwarten können, werden Sie in das EU+ Land überstellt, das für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist, während Ihr Rechtsbehelf anhängig ist.
Entscheidet das Gericht, dass Sie in diesem Land verbleiben dürfen, solange Ihr Rechtsbehelf anhängig ist, versucht das Gericht, innerhalb eines Monats ab dem Datum der Entscheidung über die aufschiebende Wirkung eine endgültige Entscheidung darüber zu treffen, ob Sie in das EU+ Land überstellt werden sollten, das für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist.
Wird Ihrem Rechtsbehelf nicht stattgegeben, werden Sie in das EU+ Land überstellt, das für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist. Die Überstellung sollte innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum erfolgen, an dem das Gericht seine endgültige Entscheidung getroffen hat.
Wenn Sie derzeit in Haft sind oder in Zukunft in Haft genommen werden, wird Ihr Fall mit Dringlichkeit behandelt. Ihre Überstellung sollte innerhalb von fünf Wochen organisiert werden. Wenn die Überstellung nicht innerhalb von fünf Wochen durchgeführt wird, wird die Inhaftnahme beendet. Ihre Überstellung wird weiterhin innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum erfolgen, an dem das für die Prüfung Ihres Antrags zuständige EU+ Land dem Ersuchen zugestimmt oder die Wiederaufnahmemitteilung bestätigt hat.
Achtung!
Sie müssen mit den Behörden zusammenarbeiten und in das EU+ Land reisen, das für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist.
Was möchten Sie als Nächstes wissen?
Erfahren Sie mehr darüber, welcher Staat für die Prüfung Ihres Asylantrags zuständig ist, und welche Rechte und Pflichten Sie während dieses Verfahrens haben.