Bestimmung des zuständigen Staates
Wenn Sie Asyl beantragen, prüfen die Behörden zunächst, welcher EU+ Staat für Ihren Antrag zuständig ist. Diese Entscheidung basiert auf verschiedenen Faktoren, wie Ihrer Familie, Ihrer Reise nach Europa oder ob Sie sich bereits in einem anderen EU+ Staat aufgehalten haben.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie diese Entscheidung getroffen wird und welche Informationen Sie bereitstellen können, um Ihren Fall zu unterstützen.
Wie entscheiden die Behörden, welches EU+ Land Ihren Antrag prüft?
Wenn dies Ihr erster Antrag auf internationalen Schutz in einem EU+ Land ist, gibt es mehrere Gründe, warum ein bestimmtes EU+ Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig sein kann.
Der erste und wichtigste Grund ist, dass einem nahen Familienmitglied bereits internationaler Schutz gewährt wurde oder sie bzw. er derzeit in einem anderen EU+ Land internationalen Schutz beantragt. Sie sollten mit dieser Person zusammengeführt werden, bevor Ihr Antrag auf internationalen Schutz geprüft wird.
Als nahe Familienmitglieder gelten:
- Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann
- Ihre Partnerin oder Ihr Partner, mit der bzw. dem Sie eine dauerhafte, nicht eheliche Beziehung führen
- Ihr Kind (unter 18 Jahren und unverheiratet).
Achtung!
Sie müssen so schnell wie möglich nachweisen können, dass Sie eine Beziehung zu dieser Person hatten, bevor Sie in das Gebiet der EU+-Länder eingereist sind. Dieser Zeitraum kann auch die Reise von Ihrem Heimatland aus umfassen.
Wenn Sie ein Familienmitglied haben, das in einem anderen EU+-Land lebt, sollten Sie am besten das Formular ausfüllen, das als „Vordruck für die Suche nach Familienangehörigen“ bezeichnet wird. Wenn Sie ein Familienmitglied haben, das in einem anderen EU+-Land lebt, und Sie diesen Vordruck noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Ihren Rechtsbeistand. Sie können Ihnen auch beim Ausfüllen des Formulars helfen.
Ein EU+ Land kann für die Prüfung Ihres Antrags zuständig sein, wenn:
-
Sie im Besitz eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis in einem bestimmten EU+ Land sind,
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Sie in ein EU+ Land eingereist sind, in das Sie ohne Visum einreisen durften, weil Ihr Heimatland ein Abkommen mit diesem Land geschlossen hat.
Sie haben einen Abschluss oder ein Diplom erworben, nachdem Sie mindestens ein Studienjahr lang persönlich an einer Bildungseinrichtung in einem EU+ Land studiert haben.
Ein anderes EU+ Land kann für die Prüfung Ihres Antrags zuständig sein, wenn:
- Sie die Außengrenze eines der EU+ Länder ohne Erlaubnis überschritten haben,
- Sie auf Ihrer Reise nach Europa von den Behörden eines EU+ Landes auf See gerettet wurden,
- Sie in einer Transitzone eines Flughafens in einem der EU+ Länder einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben.
Sie sind auf die Pflege eines Familienmitglieds angewiesen, das sich in einem anderen EU+ Land befindet, oder Sie haben ein Familienmitglied in einem EU+ Land, das auf Ihre Pflege angewiesen ist.
Das abhängige Familienmitglied benötigt möglicherweise aufgrund folgender Umstände Unterstützung:
- einer Schwangerschaft
- eines neugeborenen Kinds
- einer schweren psychischen oder körperlichen Erkrankung
- einer schweren Behinderung
- eines schweren psychischen Traumas
- des hohen Alters.
In Fällen von Abhängigkeit müssen Sie nachweisen können, dass Sie in der Lage sind, für die abhängige Person zu sorgen, oder dass Ihr Familienmitglied in der Lage ist, für Sie zu sorgen.
Es kann einen humanitären Grund geben, warum ein bestimmtes EU+ Land Ihren Antrag prüfen könnte. Diese Methode basiert auf den folgenden Grundsätzen:
- familiäre Erwägungen,
- soziale Erwägungen,
- kulturelle Erwägungen.
Ein anderes EU+ Land kann aufgefordert werden, Ihren Antrag aus den oben genannten Gründen zu prüfen; die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der Behörde in diesem Land.
Welche Nachweise können Sie vorlegen, um zu beweisen, dass Sie Familienmitglieder in einem anderen EU+ Land haben?
Die beste Möglichkeit, Informationen über Ihre Familienmitglieder bereitzustellen, besteht darin, den „Vordruck für die Suche nach Familienangehörigen“ auszufüllen.
Stellen Sie darüber hinaus alle offiziellen Regierungsdokumente zur Verfügung, die Ihre Beziehung belegen können. Sie können auch andere Arten von Nachweisen vorlegen, beispielsweise Nachweise dafür, dass Sie mit Ihrem Familienmitglied in Kontakt geblieben sind, wie Fotos, E-Mails oder Textnachrichten.
Wenn Sie keine Beweise für Ihre Beziehung haben, könnten die Behörden Sie auffordern, einen DNA-Test durchzuführen, um zu beweisen, dass Sie verwandt sind.
Sie können nur dann mit Ihrem Familienmitglied zusammengeführt werden, wenn Sie beide schriftlich erklären, dass Sie eine Zusammenführung wünschen. Falls möglich, sollten Sie versuchen, dieses Dokument in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen. Bitte stellen Sie so bald wie möglich diese Informationen zur Verfügung.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Beratung zum Prozess der Familienzusammenführung benötigen, können Sie die Person um Hilfe bitten, die Ihnen Rechtsauskunft erteilt.
Wenn Sie ein Familienmitglied in einem anderen EU+ Land haben, aber den Kontakt verloren haben, gibt es Organisationen, die Ihnen bei der Suche helfen können.
Das BFA arbeitet bei der Familienzusammenführung mit der BBU GmbH zusammen. Die BBU GmbH leitet die Angelegenheit an das Rote Kreuz weiter, das in Österreich die Hauptzuständigkeit für die Durchführung der Familienzusammenführung hat.
Was geschieht, wenn Sie bereits in einem anderen EU+ Land internationalen Schutz beantragt haben?
Sie dürfen internationalen Schutz nur in einem EU+ Land beantragen. Wenn Sie bereits in einem anderen EU+ Land internationalen Schutz beantragt haben, werden Sie in das EU+ Land überstellt, das für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist.
Wenn Informationen vorliegen, aus denen hervorgeht, dass ein anderes EU+ Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist, wird eine Mitteilung an dieses Land gesendet. Wenn dieses EU+ Land bestätigt, dass es Ihren Antrag prüft, erhalten Sie eine Überstellungsentscheidung, in der angegeben ist, in welches EU+ Land Sie überstellt werden.
Wenn Sie nicht zum ersten Mal einen Antrag auf internationalen Schutz stellen oder bereits entschieden wurde, dass ein anderes EU+ Land für die Prüfung Ihres Antrags zuständig ist, führen die Behörden unter Umständen keine persönliche Anhörung mit Ihnen durch.
Sie haben jedoch die Möglichkeit zu erklären, warum Sie nicht in dieses Land überstellt werden sollten oder warum Sie in diesem Land bleiben dürfen sollten. Bitte senden Sie die entsprechenden Informationen so bald wie möglich an die für Ihren Fall zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter.
Was möchten Sie als Nächstes wissen?
Nachdem Sie nun wissen, wie der zuständige Staat bestimmt wird, können Sie sich darüber informieren, wie dieses Verfahren abläuft und welche Rechte und Pflichten Sie dabei haben.